Datenschutz - Zuordnung von Anfragen z.B. über 'fragdenstaat' zur Kundennummer bei der SRHH

Ist es der AöR SRHH nach der DSVO gestattet, nicht kundenkontobezogen (allgemein) gestellte Fragen zur Verwaltung oder Arbeit der Stadtreinigung anhand einer angegebenen Anschrift persönlichen Kundennummern zuzuordnen und in dieser Akte zu speichern? (Zum Beispiel diese Frage hier.)
Falls "ja": welche Regelung in der DSVO erlaubt dies?
Falls "nein": welche Regelung in der DSVO verbietet dies?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Stadtreinigung Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Datenschutz - Zuordnung von Anfragen z.B. über 'fragdenstaat' zur Kundennummer bei der SRHH [#170792]
Datum
21. November 2019 19:16
An
Stadtreinigung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ist es der AöR SRHH nach der DSVO gestattet, nicht kundenkontobezogen (allgemein) gestellte Fragen zur Verwaltung oder Arbeit der Stadtreinigung anhand einer angegebenen Anschrift persönlichen Kundennummern zuzuordnen und in dieser Akte zu speichern? (Zum Beispiel diese Frage hier.) Falls "ja": welche Regelung in der DSVO erlaubt dies? Falls "nein": welche Regelung in der DSVO verbietet dies?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 170792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170792 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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Stadtreinigung Hamburg
Anfrage nach HmbTG vom 21.11.2019 27.11.2019 Anfrage nach HmbTG vom 21.11.2019 Sehr geehrter Herr xxx, über das Po…
Von
Stadtreinigung Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach HmbTG vom 21.11.2019
Datum
28. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
742,6 KB
27.11.2019 Anfrage nach HmbTG vom 21.11.2019 Sehr geehrter Herr xxx, über das Portal frag-den-staat.de ist uns Ihre Anfrage vom 21.11.2019 weitergeleitet worden. Zunächst einmal teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, da Sie nicht um die Herausgabe von Informationen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetz bitten. Sie haben Rechtsfragen gestellt, um deren Beantwortung Sie bitten. Das Hamburgische Transparenzgesetz vermittelt jedoch keinen Anspruch auf die Beantwortung von Rechtsfragen. Dennoch teilen wir Ihnen gern mit, dass Ihre Anfrage vom 22.11.2019 nach den Maßgaben des Artikel 5 DSGVO gespeichert wird. Es handelt sich dabei um die Speicherung als Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Eine Zuordnung zu einer gegebenenfalls vorhandenen Kundennummer erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüssen