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Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)

Nutzen Sie zur Spam-Filterung von "bundeswehr.org" Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)?
Falls ja, beantrage ich – sofern vorhanden – Zugang zu Dokumenten, die sich mit der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit solcher Listen befassen oder Aufschluss über die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung geben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nutzen Sie zur Spam-Filterun…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#170879]
Datum
23. November 2019 14:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nutzen Sie zur Spam-Filterung von "bundeswehr.org" Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)? Falls ja, beantrage ich – sofern vorhanden – Zugang zu Dokumenten, die sich mit der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit solcher Listen befassen oder Aufschluss über die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung geben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 170879 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1198 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#170879]
Datum
26. November 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1198 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.11.2019 (s.u.) Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 23. November 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1198 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1198 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.11…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#170879]
Datum
20. Dezember 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1198 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.11.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1198 vom 26.11.2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 23. November 2019 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dieser nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG abschließend bearbeitet werden kann. Einerseits liegen mir die zur Beantwortung erforderlichen Fachbeiträge noch nicht vollständig vor, andererseits stehen Abwesenheitszeiten - insbesondere im Zusammenhang mit den bevorstehenden Feiertagen - von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen gegenwärtig einer zeitnahen Erledigung entgegen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Vor dem o.g. Hintergrund ist es nach aktueller Einschätzung wahrscheinlich, dass die Erledigung frühestens in der Mitte des Monats Januar 2020 (3. bzw. 4. Kalenderwoche) erfolgen kann. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Bekanntgabe der Verzögerungsbenachrichtigung vom 20.12.2019 Az. R I …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#170879]
Datum
20. Dezember 2019 12:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Bekanntgabe der Verzögerungsbenachrichtigung vom 20.12.2019 Az. R I 1 - Az 39-22-17/-1198 bestätige ich Ihnen hiermit. Die durch die anstehenden Feiertage versursachte Verzögerung kann ich wärmstens nachvollziehen und möchte Ihnen versichern, dass Sie sich die Zeit für die Bearbeitung nehmen können, die Sie brauchen. Auch an dieser Stelle wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2020. Danke für Ihren Einsatz! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 170879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170879
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1198 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.11…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#170879]
Datum
21. Januar 2020 06:37
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1198 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.11.2019 2. R I 1 - Az 39-22-17/-1198 vom 26.11.2019 3. R I 1 - Az 39-22-17/-1198 vom 20.12.2019 4. Ihre E-Mail vom 20.12.2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 23. November 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Beantwortung der Fragen: "Nutzen Sie zur Spam-Filterung von "bundeswehr.org" Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL)? Falls ja, beantrage ich – sofern vorhanden – Zugang zu Dokumenten, die sich mit der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit solcher Listen befassen oder Aufschluss über die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung geben." Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundeswehr verwendet Domain Name System-based Blackhole Lists. Darüber hinaus liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Mit Blick auf die längere Bearbeitungsdauer darf ich mich abschließend herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis bedanken. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen herzlich für die abschließende Beantwortung meiner Anfra…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Nutzung von Domain Name System-based Blackhole Lists (DNSBL) [#170879]
Datum
22. Januar 2020 13:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen herzlich für die abschließende Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 170879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170879
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.