Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel

Anfrage an: Hochschule Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um eine zügige Übersendung der nachfolgenden Informationen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Bremen:

a) sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen, usw.) zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr,
b) das Gutachten zur Vereinbarkeit der Zivilklausel der Hochschule Bremen und der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
c) und die genauen Vertragsunterlagen, auf denen die Zusammenarbeit der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr basiert.

Bei Bedarf oder Unklarheit der geltenden Rechtslage übersende ich Ihnen sehr gerne eine ausführliche Erklärung der Rechtslage, auf Basis der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der bremischen Landesgesetze. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass dies notwendig ist und bitte folglich um eine schnelle Bearbeitung meiner Anfrage.

Die Antwort und die beigefügten Dokumente senden Sie bitte per E-Mail an mich. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2016
  • Frist
    16. Juli 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um eine zügige Übersendung der nachfolgenden Informationen auf B…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel [#17088]
Datum
14. Juni 2016 18:28
An
Hochschule Bremen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um eine zügige Übersendung der nachfolgenden Informationen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Bremen: a) sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen, usw.) zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr, b) das Gutachten zur Vereinbarkeit der Zivilklausel der Hochschule Bremen und der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr c) und die genauen Vertragsunterlagen, auf denen die Zusammenarbeit der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr basiert. Bei Bedarf oder Unklarheit der geltenden Rechtslage übersende ich Ihnen sehr gerne eine ausführliche Erklärung der Rechtslage, auf Basis der Gesetze der Bundesrepublik << Adresse entfernt >> und der bremischen Landesgesetze. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass dies notwendig ist und bitte folglich um eine schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. Die Antwort und die beigefügten Dokumente senden Sie bitte per E-Mail an mich. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Bremen
Kein Nachrichtentext
Von
Hochschule Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Clemens Prill
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 15.06.2016 zum Thema Anfrage nach dem Informati…
An Hochschule Bremen Details
Von
Behörde
Betreff
Datum
19. Juni 2016 00:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 15.06.2016 zum Thema Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel [#17088]. Sie haben mir mitgeteilt, dass meine erbetenen Auskünfte nicht erteilt werden können. Hierüber bin ich etwas verwundert: In diversen Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird die Kommunikation als amtliche Information gewertet und entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht. Dies möchte ich Ihnen anhand eines bekannten Falls dieses Jahres, der stark in den Medien vertreten war, zeigen: Am 17.01.2016 wurde von Herrn Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) in einer Anfrage an die Polizei Hamburg sämtliche Kommunikation zwischen der Polizei und anderen staatlichen Stellen bezüglich der Existenz der Sportgewalt-Datei Hamburg angefordert. Dem wurde stattgegeben und Sie finden die Kommunikation zwischen Antragsteller und der Polizei unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-betreffend-hmbtg/#nachricht-49131 Es wird also ersichtlich, dass meine Anfrage nach der Kommunikation zu meinem erfragten Sachverhalt durchaus legitim ist und rechtliche Zustimmung findet. Gerne übersende ich Ihnen weitere Beispiele. Dass dies das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Bremen anders regelt oder Sonderausnahmen diesbezüglich besitzt, wäre mir neu. Ich nehme zu Kenntnis, dass kein Gutachten existiert, lediglich eine private Meinungsäußerung eines Hochschullehrers Ihrer Hochschule. Bitte teilen Sie mir mit, ob diese private schriftliche Meinungsäußerung in einem Ausschuss oder einer Sitzung behandelt wurde. Falls ja, ist diese ebenso ein Teil einer amtlichen Information. Der Vertrag zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr ist vom Informationsfreiheitsgesetz betroffen. Es gilt anzumerken, dass zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem bremischen Hochschulgesetz keinerlei Verbindung besteht -- und zu bestehen hat. Hochschulgesetze haben zu keinem Zeitpunkt eine höhere Wertigkeit gegenüber einem anderen Gesetz, in diesem Fall dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Bremen, geschweige denn kann man diese Gesetze in Verbindung bringen. Mir ist folglich nicht schlüssig, inwiefern dies sich gegenseitig ausschließt oder in Verbindung Sonderfälle bildet. Vielmehr gilt zu berücksichtigen, dass es gängige Praxis, unter Gesichtspunkten des Informationsfreiheitsgesetzes ist, Verträge offenzulegen. Einzig und allein eine Schwärzung personenbezogener Daten ist nachvollziehbar und meinerseits gerne gestattet. Ein exemplarisches Beispiel hierzu: - die Offenlegung der Verträge zwischen der Firma Bargmann und der Hamburger Justizvollzugsanstalten über den Verkauf von Waren in eben jenen: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-vertrage-mit-der-fa-bargmann/#nachricht-7552 Mir ist bewusst, dass Sie viel zu tun haben und zudem die Hochschule Bremen vor falschen (Rechts-)Ansprüchen schützen möchten. Dies ist ein äußerst positives Verhalten. Ich gehe davon aus, dass hier ein Missverständnis vorlag und hoffe dies aufgeklärt zu haben. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in
Hochschule Bremen
Kein Nachrichtentext
Von
Hochschule Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Juni 2016
Status
Warte auf Antwort
Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die schriftliche Beantwortung Ihrer E-Mail vom 19.06.2016 mit S…
Von
Hochschule Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel [#17088]
Datum
23. Juni 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die schriftliche Beantwortung Ihrer E-Mail vom 19.06.2016 mit Schreiben vom 20. 06. 2016. Der darin zitierte Hochschullehrer hat sich inzwischen damit einverstanden erklärt, Ihnen das von ihm verfasste Dokument zur Verfügung zustellen. Sie finden es im Anhang. Mit freundlichem Gruß
Clemens Prill
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für die Nachfrage beim Urheber und das darauf folgende Bereitstellen…
An Hochschule Bremen Details
Von
Behörde
Betreff
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel [#17088]
Datum
23. Juni 2016 00:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für die Nachfrage beim Urheber und das darauf folgende Bereitstellen der Datei "gutachten-zivilklausel-2.pdf" mit dem Titel "Anwendbarkeit der Zivilklausel der Hochschule Bremen auf Studium und Lehre" vom 29. Februar 2016 von Prof. Dr. Jan Bredereke. Aus einer anderen Quelle liegt mir die Information über ein Dokument mit dem Namen „Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit: Ergebnis einer rechtlichen Einschätzung des Senators für Justiz und Verfassung“ vom 04. Mai 2016 vor. Handelt es sich dabei um ein Gutachten? Ich bitte um die Zustellung dieses Dokuments auf elektronischem Weg. Gemäß dem BremIFG sind sonstige Verträge, also jene, die keinen Vergütungsvertrag für ein Gutachten ab einem Gegenstandswert von 5.000 Euro als Gegenstand haben, ab einem Gegenstandswert von 50.000 Euro selbstständig zu veröffentlichen. Folglich bitte ich um Auskunft darüber, wie hoch genau der Gegenstandswert des Vertrags zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr ist. Ich wünsche noch eine schöne Restwoche und mit freundlichen Grüßen
Clemens Prill
Guten Tag, ich wollte mich nur kurz erkundigen, ob meine vorige Nachfrage ankam und bearbeitet wird, oder ob sie …
An Hochschule Bremen Details
Von
Behörde
Betreff
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel [#17088]
Datum
29. Juni 2016 00:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ich wollte mich nur kurz erkundigen, ob meine vorige Nachfrage ankam und bearbeitet wird, oder ob sie unterging/nie ankam. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in
Hochschule Bremen
Kein Nachrichtentext
Von
Hochschule Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Juni 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel“ [#17088]
Datum
6. Juli 2016 10:06
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17088 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es wurde meine gesamte Anfrage inhaltlich abgelehnt. Meine Anfrage an die Hochschule Bremen besteht aus 3 Teilpunkten, a) bis c). Zu diesen nehme ich nachfolgend einzeln Stellung: zu a): Die Kommunikation der Hochschule Bremen und der Bundeswehr ist Teil von amtlichen Informationen, da die Hochschule Bremen ihren Aufgaben und Pflichten ohne entsprechende Kommunikation nicht nachkommen kann. Folglich unterliegt sie dem IFG/BremIFG. Desweiteren sehe ich § 11 BremIFG nicht, wie von der Hochschule Bremen angeführt, als Auflistung aller anfragbaren Informationen an, sondern vielmehr als Auflistung an Informationen, die in jedem Fall von der Behörde zu veröffentlichen sind und zwar von sich aus. Daraus lässt sich jedoch kein Rückschluss ziehen, dass Informationen, die nicht im § 11 BremIFG gelistet sind, nicht Teil von amtlichen Informationen sind. Ferner zeigt Punkt 9 von § 11 BremIFG Absatz 4 meiner Meinung nach klar auf, dass es Informationen geben muss, die unter das BremIFG fallen, aber nicht in § 11 gelistet sind. Sollten solche Informationen angefragt worden sein, so sind diese nämlich ebenso unverzüglich zu veröffentlichen. zu b): Ich bin mittlerweile fest davon überzeugt, dass es ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Zivilklausel mit der Kooperation zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr gibt. Aus anderen Quellen ist mir bekannt, dass der Hochschule Bremen sehr wohl das von mir angeführte Schreiben vom Senator für Justiz und Verfassung vorliegt. Ebenso ist mir unklar, warum die private Meinung eines Hochschullehrers, die der Justiziar netterweise für mich freiwillig eingeholt hat und mir mit Erlaubnis zukommen ließ, den Dateinamen "gutachten-zivilklausel.pdf" trägt. Insgesamt halte ich es für notwendig, dass geprüft wird, ob ein Gutachten existiert und wenn ja, lag es der Hochschule Bremen vor und insbesondere: Welches Dokument ist ein Gutachten und welches ist keins? Ich halte die Ausführungen der Hochschule Bremen, dass kein Gutachten existiere und vorliege, nicht für plausibel. zu c): Meines Wissens nach fallen die Verträge zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr sehr wohl unter das IFG/BremIFG und sind möglicherweise sogar aufgrund ihres Gegenstandwertes, den ich auf über 50.000 Euro vermute, nach § 6b BremIFG und § 11 Absatz 4a BremIFG zu veröffentlichen. Anzumerken ist außerdem, dass die Verträge der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr keinen Forschungszwecken dienen. Die Verträge behandeln die Lehre und nicht die Forschung. Abschließend möchte ich die enorme Bedeutung dieser Thematik für die Zivilgesellschaft und für die Studenten betonen. Die Zivilklausel ist keine Thematik, die man "einfach so" ignorieren kann. Ein Lehrbeauftragter der Hochschule, sowie das Friedensforum haben bereits die Zusammenarbeit mit der Hochschule Bremen, aufgrund derer Kooperation mit der Bundeswehr, beendet. Folglich sind jetzt schon Konsequenzen erkennbar und man kann diese Thematik nicht mit völliger Intransparenz durch Ignorieren von Bürgerschafts-, Bürger-, Studenten- und Lehrbeauftragten-Meinungen und dem schlichten "durchboxen" angehen. Wenn diese Kooperation zustande kommt (und dem scheint so), dann ist es das gute Recht jeden Bürgers (und ein Mindestmaß an Transparenz), dass er/sie darüber Bescheid weiß, nämlich was und wie die Kooperation der Hochschule Bremen und der Bundeswehr konkret aussieht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Bitte bearbeiten Sie diese Anfrage zeitnah, mit entsprechender Priorität. Dieser Vertrag wird/soll ab dem kommenden Wintersemester in Kraft treten und damit in sehr naher Zeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juli 2016 14:00
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft, ob meine Vermittlungsanfrage einging und ob es hierzu Neuig…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel“ [#17088]
Datum
15. Juli 2016 12:52
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft, ob meine Vermittlungsanfrage einging und ob es hierzu Neuigkeiten gibt. Ich bedanke mich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
WG: Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Sachstandsanfrage vom heutigen Tage lei…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
WG: Eingangsbestätigung
Datum
15. Juli 2016 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Sachstandsanfrage vom heutigen Tage leite ich Ihnen nochmals unsere Eingangsbestätigung vom gestrigen Tage weiter, die Sie scheinbar nicht erreicht hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Eingangsbestätigung [#17088] Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Angelegenheit gibt es Neuigkeiten: …
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Eingangsbestätigung [#17088]
Datum
16. August 2016 13:05
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Angelegenheit gibt es Neuigkeiten: Der von mir angeforderte Vertrag, den die Hochschule Bremen mir verweigerte, wurde mir nun seitens des Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) bereitgestellt. Der Vertrag ist nun somit unter folgender Anfrage auf der Plattform fragdenstaat.de einsehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-zum-vertrag-mit-der-hochschule-bremen/#nachricht-53279 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Ihre Nachricht vom 16.08.2016 Unser Az. 18-010-01-99.16/12 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihr…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Ihre Nachricht vom 16.08.2016
Datum
18. August 2016 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 18-010-01-99.16/12 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Nachricht vom vergangenen Dienstag und freuen uns im Sinne der Informationsfreiheit mit Ihnen. Im Hinblick auf den Umgang der Hochschule mit Ihrem Informationszugangsantrag sehen wir gleichwohl in vielerlei Hinsicht fortbestehenden Klärungsbedarf. Diesbezüglich sei auf unser Anschreiben an die Hochschule (s. Anlage) verwiesen. Zu gegebener Zeit werden wir in dieser Angelegenheit wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge Sehr geehrtAntra…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge
Datum
19. August 2016
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich hatte Sie am Freitag gegen 17 Uhr angerufen, hinsichtlich einem Gespräch zur Thematik Bundeswehr-Kooperation und den Verträgen dazu. Ziel meines Anrufes war, dass ich Sie über die Situation aufkläre und darum, dass Sie bei Ihrem Justiziar, Herr Willmeroth, für Einsicht sorgen. Da Sie Montag mit ihm darüber reden werden, möchte ich Ihnen kurz den Verlauf der Situation schildern. Am 14. Juni 2016 habe ich bei Ihrer Institution um die Offenlegung - sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen, usw.) zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr, - das Gutachten zur Vereinbarkeit der Zivilklausel der Hochschule Bremen und der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr - und die Vertragsunterlagen hinsichtlich der Kooperation zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr angefragt. Meine Anfrage stützt sich auf das Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Am 17. Juni 2016, dem 20. Juni 2016 und dem 30. Juni 2016 ergingen mehrere Ablehnungsgründe meiner Anfrage nach dem BremIFG durch Ihren Justiziar Herr Willmeroth. Herr Willmeroth interpretiert hierbei § 11 BremIFG gänzlich falsch, wendet § 1 Absatz 1a BremIFG fälschlicherweise an und beruft sich daher auch unzutreffenderweise auf Regelungen zur Drittmittelforschung. Desweiteren erkennt Herr Willmeroth die Kommunikation nicht als amtliche Informationen nach § 1 BremIFG an. Nachvollziehen können Sie dies unter folgendem Link auf FragDenStaat.de: https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-zum-thema-bundeswehr-und-die-zivilklausel-1/ . Ich habe seitens der Hochschule Bremen also in keinem von drei Punkten Recht bekommen. Mir wurden sämtliche Informationen vorenthalten. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) kommt nach ausführlicher rechtlicher Prüfung zu dem Entschluss, dass ich Anrecht auf die Verträge mit der Hochschule Bremen habe. Dies sehen Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-zum-vertrag-mit-der-hochschule-bremen/#nachricht-53279 . Ihre Aussage, dass die Verträge ja öffentlich sind, empfinde ich an der Stelle als unangemessen mir gegenüber: Die Hochschule Bremen, vertreten durch den Justiziar, hat in keiner Weise kooperativ oder rechtlich korrekt gehandelt. Vielmehr musste ich die Verträge über den Bund einholen und so erst an mein (Teil-)Recht kommen. Ihrerseits waren die Verträge nie öffentlich und wären es auch nie geworden. Dieser negative Verlauf ist nun geschehen und das können Sie nicht mehr ändern. Sie können jedoch auf den weiteren Verlauf Einfluss nehmen: - es steht weiterhin die Offenlegung der Kommunikation mit der Bundeswehr aus und - es muss eine erneute Prüfung geben, ob es wirklich kein Gutachten gibt und falls doch: fehlt mir dieses noch und ich bitte damit um Übersendung dessen. Mir wurde mein Recht gemäß dem BremIFG verwehrt. Ich bitte Sie hiermit um Klärung des Sachverhaltes mit Ihrem Justiziar, Herr Willmeroth, und insbesondere um eine transparente und mich unterstützende Zusammenarbeit. Ihr Pressesprecher, Herr Berlin, musste bereits gegenüber der taz am vergangenen Donnerstag Fehler einräumen. Ferner liegt Ihrer Hochschule ein wenige Tage altes Schreiben seitens der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor, in welchem Sie auf vier Seiten sämtliche Ablehnungsgründe, wie oben geschildert, als unzutreffend empfindet. Rückendeckung in meiner Sache gibt es zudem von Politikern und Parteien, Vereinen, Lehrbeauftragten, Professoren und nicht zuletzt auch vom Senat. Ich formuliere hiermit meine Absicht präziser: Die ausstehenden Mängel werden sehr zeitnah behoben, die Verträge werden Ihrerseits ebenso veröffentlicht und ich kann von der Hochschule Bremen eine kooperative Zusammenarbeit erwarten, auch in Zukunft. Andernfalls sehe ich hier keinen Weg mehr, auf dem die Hochschule Bremen keine (weiteren) Image- und Finanz-Schäden erleiden wird. Es ist nun an der Kooperation Ihrerseits gelegen. Ich bedanke mich für das Lesen meiner E-Mail und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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AW: Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge [#17088] Seh…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge [#17088]
Datum
24. August 2016 20:13
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der letzten Ereignisse und den Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gehe ich davon aus, dass sich die Irrtümer klären ließen und zu meiner Anfrage zurückgekehrt werden kann. Der Vertrag wurde netterweise bereits seitens der Bundeswehr veröffentlicht. Ich bitte in dieser Angelegenheit weiterhin um Punkt a) sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen, usw.) zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr. Dies umfasst bitte die ganze Kommunikation mit der Bundeswehr in dieser Angelegenheit, sowie möglicherweise direkte oder indirekte angefallene Kommunikation mit der Bundeswehr aufgrund meiner Anfrage nach dem BremIFG. Ich bitte selbstverständlich um eine, zum Zeitpunkt der Übermittlung an mich, hohe Aktualität der Daten. Bitte geben Sie an, an welchem Datum die Daten erhoben wurden. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge [#17088]…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge [#17088]
Datum
31. August 2016 09:24
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 Sehr geehrte Damen und Herren, die Hochschule Bremen, vertreten durch den Justiziar Herr Willmeroth und den Dekan der Fakultät 4, Herr Prof. Dr. Helmut Eirund, versicherte mir am 30.08.2016 erneut, dass kein Gutachten existiert. Ich gehe davon aus, dass diese Aussagen stimmen und kein Gutachten, entgegen diverser Medienberichte, existiert. Sollten Sie während Ihrer Nachprüfungen auf ein Gutachten stoßen, so bitte ich Sie, mich darüber zu informieren. Selbstverständlich bin ich ebenfalls am Ergebnis Ihrer Nachforschungen interessiert, auch wenn diese höchstwahrscheinlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge [#17…
An Hochschule Bremen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Hintergrundinformationen zu unserem Gespräch von Freitag 17 Uhr | Bundeswehr-Kooperation/Verträge [#17088]
Datum
13. September 2016 15:34
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> der Vertrag zur Kooperation wurde netterweise bereits seitens der Bundeswehr veröffentlicht. Weiterhin aktuell in dieser Angelegenheit ist Punkt a) sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen, usw.) zwischen der Hochschule Bremen und der Bundeswehr. Dies umfasst bitte die vollständige Kommunikation mit der Bundeswehr in dieser Angelegenheit, sowie möglicherweise direkte oder indirekte angefallene Kommunikation mit der Bundeswehr aufgrund meiner Anfrage nach dem BremIFG oder zur Einrichtung des betroffenen Studiengangs, bis zum heutigen Datum (13.09.2016). Hierunter fällt selbstverständlich jegliche Art der Kommunikation: sei es Brief, Fax, E-Mail, Gesprächsprotokolle oder anderes. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass ich mit Schreiben vom 31.08.2016 die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über die erneute Zusicherung seitens der Hochschule Bremen, nämlich dass kein Gutachten in dieser Angelegenheit existiert, informiert habe. Hiermit sehe ich die Frage nach der Existenz eines Gutachtens meinerseits als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Bremen
Kein Nachrichtentext
Von
Hochschule Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. September 2016
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erneute Ablehnung der Hochschule Bremen (Fall Bundeswehr-Kooperation) [#17088] Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 Seh…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erneute Ablehnung der Hochschule Bremen (Fall Bundeswehr-Kooperation) [#17088]
Datum
17. September 2016 11:32
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 Sehr geehrte Damen und Herren, leider greift die Hochschule Bremen zum zweiten Mal empfindlich in meine Rechte ein. Die Hochschule Bremen verweigert erneut unter stupiden Vorwänden die Herausgabe der Kommunikation mit der Bundeswehr in dieser Angelegenheit und verletzt damit meiner Meinung nach meine Rechte und ihre Pflichten gemäß BremIFG. Ich verweise an dieser Stelle auf die Antwort der Hochschule Bremen vom 14.09.2016 in dem es im letzten Absatz des Schreibens darum geht, dass es nur Telefonate ohne Protokolle dazu und E-Mail-Kontakte gäbe (was vermeintlich wohl E-Mail-Verkehr bedeuten soll). Da es aber keine elektronische Aktenführung in der Hochschule Bremen gäbe, seien die E-Mails nicht in einer elektronischen Akte gespeichert. Ebenso seien diese E-Mails nicht ausgedruckt worden, so dass sie nicht in einem Verwaltungsvorgang abgelegt worden und deshalb seien sie nicht verfügbar. Die Antwort der Hochschule Bremen finden Sie wie bisher auf FragDenStaat.de, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-zum-thema-bundeswehr-und-die-zivilklausel-1/#nachricht-54300 . Dass die Hochschule Bremen keine elektronische Aktenführung hat, ist nicht von Relevanz. Ebenso interessiert niemanden, dass die E-Mails nicht ausgedruckt worden. Die Hochschule Bremen, vertreten durch den Justiziar Herr Hubert Willmeroth, verkennt damit meiner Meinung nach, dass E-Mails amtliche Informationen nach der Definition des BremIFG sind: "amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;" Daraus wird eindeutig ersichtlich, dass E-Mails amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen sind. Der Justiziar scheint hier darauf hinaus zu wollen, dass es sich dabei lediglich um Entwürfe oder Notizen handelt. Dass dem nicht so ist, ist offenkundig bekannt. Ich erspare mir an dieser Stelle eine weiterführende Argumentation, da die Sachlage auch für Sie als Expertin und Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eindeutig sein dürfte. Ausschließlich die Hochschule Bremen scheint hier inhaltliche Verständnisprobleme mit dem BremIFG zu haben. Abschließend entschuldige ich mich für die Mühen, die Sie mit der Hochschule Bremen haben. Es ist sehr bedauerlich, dass eine andere Behörde Ihnen so viel Arbeit macht. Als Bürger bin ich Ihnen jedoch sehr für Ihre Funktion als Vermittlerin dankbar! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Erneute Ablehnung der Hochschule Bremen (Fall Bundeswehr-Kooperation) [#17088] Sehr geehrt<< Anrede …
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Erneute Ablehnung der Hochschule Bremen (Fall Bundeswehr-Kooperation) [#17088]
Datum
19. September 2016 12:28
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuallererst möchte ich festhalten, dass meine Anfrage hinsichtlich der Kommunikation mit der Bundeswehr mit meinem vorigen Schreiben konkretisiert und erweitert wurde: Ich habe den Zeitraum bis zum 13.09.2016 gewählt - also auch nach der Anbahnung und dem Unterschreiben des Vertrags. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Ebenso ergänzte ich Fax. Ich gehe davon aus, dass Sie mit "Emailkontakte" einen Schriftverkehr durch E-Mails meinen. Hierzu möchte ich folgendes mitteilen: Es ist nicht notwendig, dass die Hochschule Bremen eine elektronische Aktenführung eingeführt hat. Es bedarf keiner elektronischen Akte, damit die E-Mails Teil amtlicher Informationen sind und herausgegeben werden können. Das Gleiche gilt für eine Aktenführung in Papierform oder Ausdrucke. All dies sind keine Voraussetzungen für eine Anfragbarkeit von amtlichen Informationen: Es handelt sich hierbei um amtliche Informationen und wie Sie gespeichert oder abgelegt werden ist irrelevant. Insbesondere in der heutigen Zeit sind zunehmend viele Informationen in E-Mails und anderen Dokumenten vorzufinden, als bisher in Akten. Es ist ausschließlich notwendig, dass diese keine Notizen oder Entwürfe sind - und davon ist nicht auszugehen, wenn die E-Mails im Namen der Hochschule Bremen an Externe versandt wurden. Alleine hierdurch wurden Sie eine dem amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung gemäß § 2, Punkt 1 BremIFG. Dass die Informationen für Sie nicht in einer Akte vorliegen ist zwar bedauerlich, aber zugleich kein Problem: Sie können diese Daten sicherlich entweder von den Bediensteten selbst oder durch Ihre zuständige IT-Abteilung erhalten. Ich selbst bin kein Experte und ich bin mir sicher, dass es vermutlich noch bessere und leichtere Wege für Sie geben wird, sich die Korrespondenz in Form von E-Mail-Verkehr zu beschaffen und damit der Nicht-Verfügbarkeit der Informationen Abhilfe schaffen können. Ich verweise hiermit auch auf das Rechtsgutachten "E-Mail-Archivierung der öffentlichen Hand" der Feil-Rechtsanwälte, siehe Seite 18, Kapitel 3: Informationsfreiheitsgesetz, https://www.heinlein-support.de/sites/default/files/rechtsgutachten_e-mail-archivierung_der_oeffentlichen_hand.pdf . Ich würde mich zudem freuen, wenn Sie in Zukunft auf meine E-Mails ebenfalls in Form von E-Mails antworten. Dies ist bereits, aus Rücksicht auf unsere geliebte Umwelt, zu bevorzugen. Auch kostentechnisch dürfte sich dies für Ihre Behörde anbieten. Meine E-Mail-Adresse hierzu finden Sie wie Immer jeweils in der Signatur meiner E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Sachstandsmitteilung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen …
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Bundeswehr und die Zivilklausel [#17088]
Datum
16. Oktober 2016 16:08
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Sachstandsmitteilung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
WG: Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 (IFG-Anfrage zu Kooperation Hochschule mit Bundeswehr) Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
WG: Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 (IFG-Anfrage zu Kooperation Hochschule mit Bundeswehr)
Datum
17. März 2017 16:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in meiner E-Mail vom 09.03.2017 angekündigt, komme ich hinsichtlich der IFG-Anfrage zum E-Mail-Verkehr mit Bezug zum Kooperationsvertrag der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr nach Rücksprache mit dem Petenten nochmals auf Sie zurück. Der Petent wünscht weiterhin eine Herausgabe der entsprechenden amtlichen Informationen und hält daher seinen Antrag aufrecht. Anliegend übersende ich Ihnen daher auszugsweise eine E-Mail des Petenten vom 15.03.2017. Hierin konkretisiert er seinen Antrag und erläutert diesen näher. Zudem macht er noch Ausführungen zur Rechtslage, die ich weitgehend teile. Ich bitte Sie daher den Antrag kurzfristig entsprechend zu bearbeiten. Sofern es hierzu noch Klärungsbedarf gibt, bitte ich Sie sich direkt an den Petenten zu wenden. Selbstverständlich stehe auch ich zur Verfügung, sofern Sie noch Fragen haben, die die Beantwortung der Anfrage betreffen und helfe gerne weiterhin, diese Angelegenheit hoffentlich bald zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 (IFG-Anfrage zu Kooperation Hochschule mit Bundeswehr) [#17088] Sehr geehrt<…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr AZ: 18-010-01-99.16/12 (IFG-Anfrage zu Kooperation Hochschule mit Bundeswehr) [#17088]
Datum
12. April 2017 20:18
An
Hochschule Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir den Stand der Dinge gemäß Bitte der LfDI vom 17. März 2017 mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>