Definition von Erwachsenengerecht

Die Definition von "erwachsenengerecht", wie es hier in Abschnitt 1.2 verwendet wird: https://www.hamburg.de/contentblob/1475204/41290574a3e8163399b73432d8416576/data/informatik-gyo.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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OC. GJ.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Definition von Erwachsenengerecht [#170932]
Datum
24. November 2019 18:51
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Definition von "erwachsenengerecht", wie es hier in Abschnitt 1.2 verwendet wird: https://www.hamburg.de/contentblob/1475204/41290574a3e8163399b73432d8416576/data/informatik-gyo.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170932
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, die grundsätzlich „erwachsenengerechte Didaktik und Methodik“ in der gymnasialen …
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-Definition von Erwachsenengerecht [#170932]
Datum
17. Dezember 2019 18:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die grundsätzlich „erwachsenengerechte Didaktik und Methodik“ in der gymnasialen Oberstufe soll dem altersgemäß zunehmend selbstständigen Lernen der Schülerinnen und Schüler bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Dieser Anspruch wird im zitierten Abschnitt 1.2 „Auftrag der gymnasialen Oberstufe“ sowie in Abschnitt 1.4 „Grundsätze für die Gestaltung von Lernsituationen und zur Leistungsbewertung“ des Bildungsplans gymnasiale Oberstufe für alle Fächer spezifiziert. Die Lehrkräfte schaffen Lernsituationen, die selbstständiges Handeln und eigenverantwortliches Lernen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Sie berücksichtigen in der Gestaltung ihres Unterrichts individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, ohne die allgemeinen Anforderungen an eine vertiefte Allgemeinbildung, breites Orientierungswissen und wissenschaftspropädeutische Grundbildung aus dem Blick zu verlieren. Vielmehr können die Schülerinnen und Schüler gerade durch die sichere Handhabung wissenschaftlicher Methoden selbstständig und reflektiert mit dem Lerngegenstand umgehen. Nicht zuletzt stellt eine breit aufgestellte Medienkompetenz ein wichtiges Ziel des „erwachsenengerechten“ Oberstufenunterrichts dar: Nur so werden Schülerinnen und Schüler befähigt, vielfältig verfügbare Informationen kritisch auszuwerten und einzuordnen (vgl. Abschnitte 1.2 und 1.4, ebd.). Das altersgemäß „erwachsenengerechte“ Lernen in diesem Sinne dient als Grundlage eines lebenslangen Lernens, das heutigen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht. Freundliche Grüße