Austeigerprogramm "left" 21 Austeiger

- Dokumente, in Bezug zu der öffentlichen Bekanntgabe der 21 "Aktiven" im Austeigerprogramm "left" im November 2019.

Nachricht: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/linksextremisten-aussteigerprogramm-zwischenfazit-100.html

Schon zum Start des Programmes im Dezember 2018 gab es 21 Austeiger: https://www.im.nrw/aussteigerprogramm-linksextremismus-studenten-der-rwth-aachen-entwickeln-kampagnenkonzept-fuer-left

Ich beziehe mich auf die Dokumente die klären, wie die Zahl 21 zustande kam. Gab es seit dem Start der Kampagne keine neuen Austeiger?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Austeigerprogramm "left" 21 Austeiger [#170935]
Datum
24. November 2019 20:26
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, in Bezug zu der öffentlichen Bekanntgabe der 21 "Aktiven" im Austeigerprogramm "left" im November 2019. Nachricht: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/linksextremisten-aussteigerprogramm-zwischenfazit-100.html Schon zum Start des Programmes im Dezember 2018 gab es 21 Austeiger: https://www.im.nrw/aussteigerprogramm-linksextremismus-studenten-der-rwth-aachen-entwickeln-kampagnenkonzept-fuer-left Ich beziehe mich auf die Dokumente die klären, wie die Zahl 21 zustande kam. Gab es seit dem Start der Kampagne keine neuen Austeiger?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170935 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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