Umsetzung der Masern-Impfpflicht
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.
Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.
Wie wird das in Hamburg geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. November 2019
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28. Dezember 2019
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