Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.

Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.

Wie wird das in Brandenburg geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
25. November 2019 06:55
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Brandenburg geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Vielen Dank und herzliche Grüße Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170962 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heute hier eingegangene Anfrage. In Kürze werden Sie darauf ein…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
25. November 2019 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heute hier eingegangene Anfrage. In Kürze werden Sie darauf eine Antwort erhalten. Freundliche Grüße
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in noch einmal vielen Dank für Ihre per E-Mail gestellte Anfrage vom 25.11.2019 zur Ums…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
19. Dezember 2019 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in noch einmal vielen Dank für Ihre per E-Mail gestellte Anfrage vom 25.11.2019 zur Umsetzung des geplanten § 20 Abs. 9 des Infektionsschutzgesetzes, auf die ich nachfolgend antworte. Der Bundestag verabschiedete am 14.11.2019 nach dritter und letzter Lesung den Entwurf des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit ist das parlamentarische Verfahren jedoch noch nicht beendet und das Gesetz noch nicht in Kraft getreten. Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Gesetzentwurf im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten wird. Dies wird voraussichtlich am 20.12.2019 erfolgen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in der Folge noch Änderungen am Inhalt einzelner Regelungen des geplanten Masernschutzgesetzes ergeben. Dazu könnte u.a. auch § 20 Abs. 9 (neu) des Infektionsschutzgesetzes gehören. Deshalb kann von hiesiger Seite zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erläutert werden, wie die Umsetzung des § 20 Abs. 9 (neu) des Infektionsschutzgesetzes im Land Brandenburg erfolgen wird. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 25.11.2019…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
4. Januar 2020 13:00
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 25.11.2019 (#170962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170962
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 25.11.2019…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
4. Januar 2020 13:03
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 25.11.2019 (#170962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170962
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die erneut beigefügte Antwort auf Ihre Anfrage wurde am 19.12.2019 übermittelt und e…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
6. Januar 2020 10:24
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWNachfrage_UmsetzungderMasern-Impfpflich.eml
28,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die erneut beigefügte Antwort auf Ihre Anfrage wurde am 19.12.2019 übermittelt und erfolgte damit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile ist das Gesetz ja durch den Bundesrat und Ihr Zwischenbescheid damit hi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
6. Januar 2020 10:59
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile ist das Gesetz ja durch den Bundesrat und Ihr Zwischenbescheid damit hinfällig. Können Sie bitte die Fragen nun beantworten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170962

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten in Ihrer Anfrage vom 25.11.2019 um Auskunft, wie im Land Brandenburg die …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Nachfrage_Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#170962]
Datum
7. Januar 2020 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten in Ihrer Anfrage vom 25.11.2019 um Auskunft, wie im Land Brandenburg die Umsetzung des neuen § 20 Abs. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfolgen wird. Insbesondere fragen Sie, welches Ressort / welche staatliche Stelle für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung / Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich ist und ob es bereits konkrete Umsetzungspläne gibt. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit im Land Brandenburg nicht geplant ist, den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. über eine ausreichende Immunität gegen Masern nach § 20 Abs. 9 IfSG dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen. Insofern wird kein Gebrauch gemacht von der in § 20 Abs. 9 IfSG enthaltenen entsprechenden Ermächtigung der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der von ihr bestimmte Stelle. Damit haben Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 IfSG betreut oder in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG, § 33 Nummer 1 bis 4 IfSG oder § 36 Abs. 1 Nummer 4 IfSG tätig werden sollen, die in § 20 Abs. 9 Satz 1 Nummer 1 bis 3 IfSG benannten Nachweise der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit vorzulegen. Freundliche Grüße