IFG Anfrage zur Absperrung unter Putlitzbrücke

Sämtliche Unterlagen (z. B. Schriftverkehr, Dokumente, Verträge, Konzepte) zur kürzlich neu installierten Absperrung bzw. Abzäunung des Bereiches unter der Treppe, die von der Putlitzbrücke (genauer "An der Putlitzbrücke") zur Quitzowstraße darunter gelangt (PLZ 10551).

Ergebnis der Anfrage

Durch das Telefonat hat sich tatsächlich herausgestellt, dass das Bezirksamt durch die Beauftragung von Herrn Hoffmann auf die zunehmende Verschmutzung (Müll, Graffiti, Fäkalien) auch insbesondere von obdachlosen Menschen vor Ort reagiert hat. Auch der Tunnel unter der Brücke wird bald verschlossen. Auf die Dokumenteneinsicht habe ich nicht bestanden, da es wohl nur einige wenige Mails dazu gibt, so dass sich die Kosten nicht lohnen. Es gibt kein grundsätzliches Konzept oder ähnliches zu derartigen Vorgängen. Mir stellt sich natürlich trotzdem die Fragen, ob es so sinnvoll ist Geld in die Absperrung von Brücken und Tunnel zu stecken oder ob nicht eher in die Prävention von Obdachlosigkeit und Arbeit mit obdachlosen Menschen investiert werden sollte.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Judith Doleschal
Judith Doleschal
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Straßen- und Grünflächenamt Mitte Details
Von
Judith Doleschal
Betreff
IFG Anfrage zur Absperrung unter Putlitzbrücke [#171002]
Datum
25. November 2019 17:36
An
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen (z. B. Schriftverkehr, Dokumente, Verträge, Konzepte) zur kürzlich neu installierten Absperrung bzw. Abzäunung des Bereiches unter der Treppe, die von der Putlitzbrücke (genauer "An der Putlitzbrücke") zur Quitzowstraße darunter gelangt (PLZ 10551).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Judith Doleschal Anfragenr: 171002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171002
Mit freundlichen Grüßen Judith Doleschal
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Betreff: AW: IFG Anfrage zur Absperrung unter Putlitzbrücke [#171002] Sehr geehrte Frau Doleschal, das Straßen…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Betreff
WG: IFG Anfrage zur Absperrung unter Putlitzbrücke [#171002]
Datum
27. November 2019 14:57
Status
Warte auf Antwort
Betreff: AW: IFG Anfrage zur Absperrung unter Putlitzbrücke [#171002] Sehr geehrte Frau Doleschal, das Straßen und Grünflächenamt Mitte ist nicht für Ingenieurbauwerke zuständig. Daher wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Abteilung V D Tiefbau weitergeleitet. Sie erhalten von dort Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Anfrage 171002 Sehr geehrte Frau Doleschal, als Zuständiger für die Ingenieurbauwerke des Landes im Bereich Berli…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Betreff
Anfrage 171002
Datum
29. November 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Doleschal, als Zuständiger für die Ingenieurbauwerke des Landes im Bereich Berlin Mitte unterhalte ich die Putlitzbrücke inkl. der Nebenanlagen. Zu diesen Nebenanlagen gehört auch der "Treppenturm Salzwedeler Straße". In Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin habe ich die Abgitterung am Treppenturmfuß ausführen lassen, um diesen Bereich für die Bauwerksprüfung, -reinigung und -instandsetzung freizuhalten. Bisher wurden diese insbesondere durch Müllablagerungen fast dauerhaft behindert. Zu meiner Unterhaltungsmaßnahme haben Sie per Mail vom 25.11.2019 einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mit der Nummer 171002 gestellt. Dem möchte ich gerne nachkommen. Zuvor jedoch gestatten Sie mir bitte nachzufragen, ob Sie eine Akteneinsicht oder eine mündliche oder schriftliche Aktenauskunft wünschen, weil dafür die Gebühren unterschiedlich sind. Mit freundlichen Grüßen
Judith Doleschal
Judith Doleschal
AW: Anfrage 171002 [#171002] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Natürlich hat…
An Straßen- und Grünflächenamt Mitte Details
Von
Judith Doleschal
Betreff
AW: Anfrage 171002 [#171002]
Datum
2. Dezember 2019 10:12
An
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Natürlich hatte ich gehofft, dass Sie die Unterlagen in digitalisierter Form vorliegen haben und mir diese einfach zusenden könnten. Soll ich das BA Mitte vielleicht diesbezüglich auch anschreiben? Wie hoch sind denn die von Ihnen erwähnten Gebühren und was genau ist eine "mündliche Aktenauskunft"? Ziel meiner Anfrage war es herauszufinden, warum letztlich luftleerer Raum eingezäunt wird. Darüber hatte ich mich gewundert, vor allem weil ich bisher dort nur eine obdachlose Person habe wohnen sehen. Wenn ich Sie richtig verstehe, kam die Bauwerksprüfung, -reinigung und -instandsetzung regelmäßig vorbei und konnte ihre Arbeit nicht ausführen, weil der Ort vermüllt war? Gern kann ich Sie zu dieser Thematik auch anrufen. ... Mit freundlichen Grüßen Judith Doleschal Anfragenr: 171002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171002

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Straßen- und Grünflächenamt Mitte
AW: Anfrage 171002 [#171002] Sehr geehrte Frau Doleschal, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine mündliche Aktenaus…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Betreff
AW: Anfrage 171002 [#171002]
Datum
2. Dezember 2019 11:28
Status
Sehr geehrte Frau Doleschal, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine mündliche Aktenauskunft kostet 5 - 10 €. Eine einfache schriftliche Aktenauskunft kostet 5 - 100 €. Eine umfangreiche schriftliche Auskunft kostet 100 - 250 €....... Eine einfache Akteneinsicht kostet 5 - 100 €. Eine Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, kostet 100 - 250 €.... Um es abzukürzen: Für die Auskünfte, die Sie erwarten, reicht meiner Meinung nach ein kurzes freundliches Telefonat. Nutzen Sie einfach meine Funknummer 0170 56 45 881. Mit freundlichen Grüßen