Datenschutz für Vorschulkinder
Darf das Staatliche Schulamt Stuttgart pädagogische Kooperationsvereinbarungen zwischen Grundschulen und in Frage kommenden Eltern - deren Kinder relevante Kitas besuchen und im Vorschulalter sind - so formulieren, dass diese Kooperation nur dann und ausschließlich zustande kommt, wenn die Eltern zuvorderst der Erfassung und Verarbeitung der dabei anfallenden, umfangreichen persönlichen Daten ihrer Kinder zustimmen?
Oder handelt es sich hierbei vielmehr um einen Verstoß gegen das sogenannte Kopplungsverbot der DSGVO?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2019
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26. Dezember 2019
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