Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.

Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,
dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),
sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle
zu erbringen ist.

Wie wird das in Thüringen geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Sie wis…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171037]
Datum
26. November 2019 05:48
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen. Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Thüringen geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Vielen Dank und herzliche Grüße Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171037 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund dienstlicher Abwesenheit und der Feiertage erh…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171037]
Datum
3. Januar 2020 08:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund dienstlicher Abwesenheit und der Feiertage erhalten Sie erst jetzt eine kurze Eingangsbestätigung; ich bitte um Ihr Verständnis. Das Gesetz ist erst am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt worden, zuvor war noch ungewiss, ob es im März 2020 überhaupt in Kraft tritt. Sie erhalten in den nächsten Tagen zu Ihrer Anfrage eine konkrete Auskunft. Ich bitte Sie daher, sich noch etwas zu gedulden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass in einer Woche (zum 01.03.) das Masernschutzgesetz in Kraft…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171037]
Datum
24. Februar 2020 11:45
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass in einer Woche (zum 01.03.) das Masernschutzgesetz in Kraft tritt. Die Kindergärten und Schulen verteilen bereits Informationszettel an Eltern. Da muss es doch inzwischen auch Umsetzungspläne geben. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung der Masern-Impfpflicht“ vom 26.11.2019 (#171037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171037 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Liebe Antragsteller/in hier die Rückmeldung zu Ihrer Frage: Betroffen von der Nachweispflicht einer Masernimpfun…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#171037]
Datum
25. Februar 2020 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Antragsteller/in hier die Rückmeldung zu Ihrer Frage: Betroffen von der Nachweispflicht einer Masernimpfung sind alle Kinder und Jugendlichen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kitas, Tagesmütter, Schulen, Kinderheime) betreut werden. Zudem müssen alle dort Beschäftigten (z.B. Lehrer*innen, pädagogische Fachkräfte, Hausmeister*innen, Hortner*innen), die nach 1970 geboren sind, 2 Masernimpfungen nachweisen, es sei denn, bei ihnen liegt eine ärztlich bestätigte Kontraindikation vor oder sie haben bereits durch eine Masernerkrankung eine dauerhafte Immunität erworben (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung). Des Weiteren betroffen sind nach 1970 geborene Erwachsene, wenn sie in Gesundheitseinrichtungen tätig sind (Krankenhäuser, Rettungsdienste, Arztpraxen, Geburtshäuser, Podologiepraxen, Physiotherapie, Gesundheitsämter, etc.). Auch Mitarbeiter und Bewohner von Asylbewerbereinrichtungen unterliegen der Nachweispflicht. Es liegt in der Verantwortung der Träger und Leitungen der genannten Einrichtungen, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Das Landesverwaltungsamt hat eine Fortbildungsveranstaltung für die Thüringer Gesundheitsämter organisiert, um diese über die Rechtslage und die notwendigen Maßnahmen zu informieren. Des Weiteren führt das Bildungsministerium im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Fachveranstaltungen durch. Viele Grüße