"Hausmitteilung" zum Tod von Oury Jalloh

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Artikel des Tagesspiegels vom 07.01.2011 heißt es:

"Im März 2005 erschien als „Hausmitteilung“ des Polizeireviers [Wolfgangstraße in Dessau] eine, wie es hieß, „objektive“ Darstellung der Ereignisse vom 7. Januar. Angefertigt hatte sie ein Vorgesetzter aus dem Polizeirevier. Er hatte alle Aussagen redaktionell bearbeitet und neu zusammengestellt. Damit wollte er das Wissen seiner Beamten auf den gleichen Stand bringen, gibt er als Zeuge im Prozess an."

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/tod-eines-asylanten-was-geschah-in-zelle-nr-5/3692880.html

Bitte senden Sie mir diese "Hausmitteilung" bzw. andere in diesem Zusammenhang in Frage kommende Dokumente zu, die auch Gegenstand des Prozesses waren. So wird von Prozessbeobachtern auf eine "Hausmitteilung vom 12. Januar 2005" verwiesen (https://ouryjalloh.wordpress.com/category/16-prozesstag/).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in in einem Artikel des Tagesspiegels vom 0…
An Polizeiinspektion Dessau-Roßlau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Hausmitteilung" zum Tod von Oury Jalloh [#171105]
Datum
27. November 2019 12:25
An
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in in einem Artikel des Tagesspiegels vom 07.01.2011 heißt es: "Im März 2005 erschien als „Hausmitteilung“ des Polizeireviers [Wolfgangstraße in Dessau] eine, wie es hieß, „objektive“ Darstellung der Ereignisse vom 7. Januar. Angefertigt hatte sie ein Vorgesetzter aus dem Polizeirevier. Er hatte alle Aussagen redaktionell bearbeitet und neu zusammengestellt. Damit wollte er das Wissen seiner Beamten auf den gleichen Stand bringen, gibt er als Zeuge im Prozess an." https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/tod-eines-asylanten-was-geschah-in-zelle-nr-5/3692880.html Bitte senden Sie mir diese "Hausmitteilung" bzw. andere in diesem Zusammenhang in Frage kommende Dokumente zu, die auch Gegenstand des Prozesses waren. So wird von Prozessbeobachtern auf eine "Hausmitteilung vom 12. Januar 2005" verwiesen (https://ouryjalloh.wordpress.com/category/16-prozesstag/). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171105 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Ihr E-Mail-Antrag vom 27.11.2019 auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)
Von
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Via
Briefpost
Betreff
Ihr E-Mail-Antrag vom 27.11.2019 auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)
Datum
11. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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