Kontrollbericht zu Taormina, Oschersleben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taormina
Hornhäuser Straße 21
39387 Oschersleben (Bode)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Taormina, Oschersleben [#171122]
Datum
27. November 2019 17:45
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taormina Hornhäuser Straße 21 39387 Oschersleben (Bode) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171122 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Achtung !!! Bitte beachten / @landkreis-boerde.de ist die neue Maildomain des Landkreises Börde !!! Ihre Mail wur…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
auto-reply zu Ihrer email : Kontrollbericht zu Taormina, Oschersleben [#171122]
Datum
27. November 2019 17:48
Status
Warte auf Antwort
Achtung !!! Bitte beachten / @landkreis-boerde.de ist die neue Maildomain des Landkreises Börde !!! Ihre Mail wurde an das gewünschte Postfach zugestellt. Ab sofort ist die Kreisverwaltung unter einer neuen Maildomain erreichbar. Bitte ändern Sie den Eintrag in Ihrem Adressbuch / in Ihren Mailverteilern. Die neue Domain: @landkreis-boerde.de (<<E-Mail-Adresse>>) Der bei Ihnen registrierte Empfänger „vor dem @“ behält seine Gültigkeit. Beispiel / die neue allgemeine Mailadresse der Kreisverwaltung: <<E-Mail-Adresse>> (bisher <<E-Mail-Adresse>>) Wie die Internetdomain verweist die Maildomain nun auf den amtlich korrekten Kreisnamen „Landkreis Börde“. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem VIG weise ich auf folgende Situation hin: 1. Di…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Re: Fwd: Kontrollbericht zu Taormina, Oschersleben [#171122]
Datum
18. Dezember 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem VIG weise ich auf folgende Situation hin: 1. Die Antragstellung per E-Mail ist beim Landkreis Börde grundsätzlich nicht zulässig, da der Landkreis keine elektronische Antragstellung ermöglicht. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist nur zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang nach § 3a VwvfG eröffnet. Der Landkreis Börde hat als Empfänger keinen Zugang für Anträge per E-Mail eröffnet! Sie haben jedoch alternativ die Möglichkeit, Ihren Antrag per Fax an unsere Behörde zu senden, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist. 2. Unabhängig von den Antragsmodalitäten darf ich Sie auf den Beschluss des VG Regensburg, Beschluss v. 15.03.2019 – RN 5 S 19.189 aufmerksam machen. Ich zitiere einen Auszug aus den Gründen (Nr. 6) des Beschlusses: "Das VIG sehe eine Veröffentlichung der behördlichen Informationen über das Internet durch die Verbraucher bzw. durch foodwatch/FragDenStaat aber gerade nicht vor. Auf Grundlage des VIG erlangte behördliche Informationen seien ausschließlich für den Beigeladen bestimmt und dürfen nicht über das Internet veröffentlicht werden. Zudem ermächtige § 40 Abs. 1 a LFGB ausschließlich die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von Hygienemängeln unter den dort genannten Voraussetzungen. Dabei müssen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden beachtet werden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt habe." Mit freundlichen Grüßen