Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019

- sämtliche Kommunikation zwischen dem PP Aachen und RWE zum Datenaustausch (Bilder, GPS-Daten, personenbezog. Informationen, etc.) mit Bezug zum Hambacher Forst, 2015-2019

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 5 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019 [#171134]
Datum
27. November 2019 20:08
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation zwischen dem PP Aachen und RWE zum Datenaustausch (Bilder, GPS-Daten, personenbezog. Informationen, etc.) mit Bezug zum Hambacher Forst, 2015-2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171134 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation RWE Datenaustausch Hambach…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019 [#171134]
Datum
8. Januar 2020 13:55
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019“ vom 27.11.2019 (#171134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171134
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation RWE Datenaustausch Hambach…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019 [#171134]
Datum
28. Januar 2020 14:45
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019“ vom 27.11.2019 (#171134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171134 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Kommunikation RWE Datenaustausch Hambacher Forst 2015-2019 [#171134]
Datum
17. Februar 2020 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 24/2019 Aachen, 17.02.2020 Sehr geehrter Herr Filter, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben zur unten angeführten Anfrage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,