Gespräch mit Microsoft Deutschland am 14.02.2019

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit dem Treffen von Oliver Martin Kohl, Generalmajor und Kommandeur Führungsakademie der Bundeswehr mit Microsoft Deutschland am 14.02.2019.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräch mit Microsoft Deutschland am 14.02.2019 [#171145]
Datum
28. November 2019 09:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit dem Treffen von Oliver Martin Kohl, Generalmajor und Kommandeur Führungsakademie der Bundeswehr mit Microsoft Deutschland am 14.02.2019. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171145 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1201 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Gespräch mit Microsoft Deutschland am 14.02.2019 [#171145]
Datum
9. Dezember 2019 11:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1201 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.11.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 28. November 2019 (Bezug). Dieser wurde an die Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg mit der Bitte um Bearbeitung in dortiger Zuständigkeit abgegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag in o. g. Angelegenheit ist hier eingegangen. Die Prüfung des Sachverhal…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Gespräch mit Microsoft Deutschland am 14.02.2019 [#171145], hier: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28. November 2019
Datum
11. Dezember 2019 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag in o. g. Angelegenheit ist hier eingegangen. Die Prüfung des Sachverhaltes bedarf der Prüfung. Insofern darf ich Sie bis zum Ende der vollumfänglichen Bearbeitung um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Veranstaltung FüAkBw mit Microsoft Deutschland GmbH am 14. Februar 2019 in München, hier: IFG-Anfrage [#171145] Be…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Veranstaltung FüAkBw mit Microsoft Deutschland GmbH am 14. Februar 2019 in München, hier: IFG-Anfrage [#171145]
Datum
8. Januar 2020 12:49
Status
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28. November.2019 2.. Zwischenbescheid FüAkBw - PSGW - vom 11. Dezember 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anhängend erhalten Sie im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage die von Ihnen gewünschten Unterlagen. Bitte beachten Sie hierzu die Anlagen. Hinweis: Sie erhalten die zur Rede stehenden Unterlagen per E-Mail vorab. Es folgen die Unterlagen auf dem Postwege; sie gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu. Mit freundlichen Grüßen