Sehr geehrte Frau Pilz,
Sie haben mit Nachricht vom 28. November 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30313) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die folgenden Information:
Die Anzahl aller Lehrer der Sekundarstufe I in Deutschland.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
In der durch das Statistische Bundesamt erstellten Schulstatistik werden die Lehrer nach Sekundarstufen nicht nachgewiesen.
Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer gegliedert nach Schularten finden Sie in unseren jährlichen Publikationen zur Schulstatistik.
Fachserie Allgemeinbildende Schulen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Schulen/Publikationen/Downloads-Schulen/allgemeinbildende-schulen-2110100197005.xlsx?__blob=publicationFile
Möglicherweise kann Ihnen zu Ihrer Frage die Kultusministerkonferenz mit deren periodischen Veröffentlichungen weiter helfen.
Auskunftsersuchen dieser Art können Sie gerne auch im Rahmen des Auskunftsdienstes stellen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen nicht die gewünschte Auskunft mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen