Erich Alfred Rausch, Todeserklärung

Herr Erich Alfred << Antragsteller:in >>, geb. am 22.12.1918 wird seit 1945 vermißt. Er war zuletzt wohnhaft an der König-Ludwig-Str.24 in 45663 Recklinghausen und in Recklinghausen gemeldet. Seine Schwester ist im 4.November 2019 verstorben. Sie hat ca. 360.000 € hinterlassen. Ein Testament besteht nicht. Nach der gesetzlichen Erbfolge sind alle Geschwister erbberechtigt. Zur Beantragung einen Erbscheines
müssen alle Sterbeurkunden der Geschister vorgelegt werden. Was ist zu tun um Erich Alfred << Antragsteller:in >> für Tod erklären zu lassen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amtsgericht Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erich Alfred Antragsteller/in, Todeserklärung [#171225]
Datum
29. November 2019 12:43
An
Amtsgericht Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Erich Alfred Antragsteller/in, geb. am 22.12.1918 wird seit 1945 vermißt. Er war zuletzt wohnhaft an der König-Ludwig-Str.24 in 45663 Recklinghausen und in Recklinghausen gemeldet. Seine Schwester ist im 4.November 2019 verstorben. Sie hat ca. 360.000 € hinterlassen. Ein Testament besteht nicht. Nach der gesetzlichen Erbfolge sind alle Geschwister erbberechtigt. Zur Beantragung einen Erbscheines müssen alle Sterbeurkunden der Geschister vorgelegt werden. Was ist zu tun um Erich Alfred Antragsteller/in für Tod erklären zu lassen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171225 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amtsgericht Recklinghausen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Recklinghausen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. November 2019 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.