Belege für Aussagen zu Flaggenverbrennungen

Belege für die Aussage von BM Lambrecht, "dass bei Demonstrationen in Deutschland immer öfter Flaggen verbrannt würden, zum Beispiel bei antiisraelischen oder antitürkischen Kundgebungen." (vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-11/bundesjustizministerin-flaggenverbrennung-strafe-christine-lambrecht). Belege könnten beispielsweise Berichte, Vermerke oder Statistiken sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Belege für …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Belege für Aussagen zu Flaggenverbrennungen [#171251]
Datum
30. November 2019 10:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Belege für die Aussage von BM Lambrecht, "dass bei Demonstrationen in Deutschland immer öfter Flaggen verbrannt würden, zum Beispiel bei antiisraelischen oder antitürkischen Kundgebungen." (vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-11/bundesjustizministerin-flaggenverbrennung-strafe-christine-lambrecht). Belege könnten beispielsweise Berichte, Vermerke oder Statistiken sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 171251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171251 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1087/2019 Sehr geehrter Herr Sems…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Belege für Aussagen zu Flaggenverbrennungen [#171251]
Datum
5. Dezember 2019 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1087/2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. November 2019 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Belege im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vorhanden sind. Solche Belege sind frei zugänglich in Pressemeldungen verfügbar. So wurde z.B. über die im Dezember 2017 stattgefundenen Flaggenverbrennungen vor dem Brandenburger Tor in den Medien breit berichtet. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem BMJV nicht vor. Mit freundlichen Grüßen