WLAN der Hochschule Anhalt

Anfrage an: Hochschule Anhalt

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein, warum?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule setzt aktuell keine Technik ein, die den Betrieb privater Access-Points verhindert/stört.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Information…
An Hochschule Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN der Hochschule Anhalt [#171254]
Datum
30. November 2019 12:29
An
Hochschule Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein, warum? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171254 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) § 3, (1) 9 sowie (2) besteh…
Von
Hochschule Anhalt
Betreff
AW: WLAN der Hochschule Anhalt [#171254]
Datum
3. Dezember 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nach Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) § 3, (1) 9 sowie (2) besteht kein Anspruch auf Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bewertung steht im Widerspruch zu den Anwendungshinweisen zum Gesetz durch den …
An Hochschule Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WLAN der Hochschule Anhalt [#171254]
Datum
7. Dezember 2019 15:01
An
Hochschule Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bewertung steht im Widerspruch zu den Anwendungshinweisen zum Gesetz durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt überein (siehe unten). § 3 (1) Punkt 9 IZG LSA beschränkt sich "auf den Schutz der 'wissenschaftlichen Früchte'". Meine Anfrage zielt nicht in diese Richtung. Es geht um WLAN-Systeme im Allgemeinen. Ein Forschungsbezug ist nicht gegeben. Eine Anwendung von § 3 (2) IZG LSA erschließt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht. Worin besteht die erhebliche Beeinträchtigung? Ich beziehe mich auf die Anwendungshinweise zu § 3 IZG LSA, die auf der Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt unter https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/informationsmaterial/anwendungshinweise/anwendungshinweise-zu-3-izg-lsa-schutz-von-besonderen-oeffentlichen-belangen/ veröffentlicht sind. Ich bitte Sie um eine Überprüfung Ihrer Bewertung. Bitte legen Sie gegebenenfalls dar, warum die o.g. Anwendungshinweise für die Hochschule Anhalt nicht zutreffen sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171254 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in obgleich kein Auskunftsanspruch nach IZG besteht bzw. der hier gestellte Antrag abzu…
Von
Hochschule Anhalt
Betreff
AW: WLAN der Hochschule Anhalt [#171254]
Datum
9. Dezember 2019 07:17
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in obgleich kein Auskunftsanspruch nach IZG besteht bzw. der hier gestellte Antrag abzulehnen ist, weil kein Zugang zu "amtlichen Informationen" i. S. d. § 2 Nr. 1. IZG begehrt wird, gebe ich Ihnen abschließend folgende Auskunft zur Kenntnis: • Die Hochschule Anhalt setzt aktuell keine Technik ein, die den Betrieb privater Access-Points verhindert/stört. • Wir gehen ferner den kooperativen Weg, bei Sonderbedarfen lokale & spezialisierte Lösungen mit den Nutzern zu planen und aufzubauen. Mit freundlichen Grüßen