Videoüberwachung

Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht:
1 Die Anzahl der Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz

2 Die genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz

3 Die Anzahl der Videoüberwachungsanlagen der jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt Koblenz

4 Die genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen der jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt Koblenz

5 Die Anzahl und genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen DRITTER auf städtischem Grund

6 Die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Videoüberwachungsanlagen durch DRITTE auf städtischem Grund.

7 Zuständiger Datenschutzbeauftragter für die Videoüberwachungsanlagen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage über eine einfache Anfrage hinausgeht, so bitte um eine frühzeitige Information darüber.
Beantworten Sie mir dann bitte zunächst und innerhalb der gesetzlichen Frist diese einfache Anfrage.

Auf einen formellen Bescheid verzichte ich; insofern sind auch keine weiteren Daten erforderlich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus de…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung [#171264]
Datum
30. November 2019 13:03
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht: 1 Die Anzahl der Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz 2 Die genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz 3 Die Anzahl der Videoüberwachungsanlagen der jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt Koblenz 4 Die genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen der jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt Koblenz 5 Die Anzahl und genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen DRITTER auf städtischem Grund 6 Die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Videoüberwachungsanlagen durch DRITTE auf städtischem Grund. 7 Zuständiger Datenschutzbeauftragter für die Videoüberwachungsanlagen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage über eine einfache Anfrage hinausgeht, so bitte um eine frühzeitige Information darüber. Beantworten Sie mir dann bitte zunächst und innerhalb der gesetzlichen Frist diese einfache Anfrage. Auf einen formellen Bescheid verzichte ich; insofern sind auch keine weiteren Daten erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
6. Januar 2020 16:05
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
17. Januar 2020 08:57
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr geehrteAntragsteller/in bislang liegt uns keine Anfrage von Ihnen vor. Ich würde Sie bitten, mir diese zuzus…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Videoüberwachung [#171264]
Datum
17. Januar 2020 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bislang liegt uns keine Anfrage von Ihnen vor. Ich würde Sie bitten, mir diese zuzusenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage wurde der Stadt am 30.11.19 um 13:03 zugestellt! Siehe: https://fragde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
17. Januar 2020 12:53
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage wurde der Stadt am 30.11.19 um 13:03 zugestellt! Siehe: https://fragdenstaat.de/a/171264 Hier nochmal meine Anfrage: Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht: 1 Die Anzahl der Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz 2 Die genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz 3 Die Anzahl der Videoüberwachungsanlagen der jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt Koblenz 4 Die genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen der jeweiligen Eigenbetriebe der Stadt Koblenz 5 Die Anzahl und genauen Standorte von Videoüberwachungsanlagen DRITTER auf städtischem Grund 6 Die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Videoüberwachungsanlagen durch DRITTE auf städtischem Grund. 7 Zuständiger Datenschutzbeauftragter für die Videoüberwachungsanlagen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage über eine einfache Anfrage hinausgeht, so bitte um eine frühzeitige Information darüber. Beantworten Sie mir dann bitte zunächst und innerhalb der gesetzlichen Frist diese einfache Anfrage. Auf einen formellen Bescheid verzichte ich; insofern sind auch keine weiteren Daten erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
14. Februar 2020 11:21
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
17. März 2020 12:29
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
17. August 2020 12:30
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 227 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
31. August 2020 15:42
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 241 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung [#171264]
Datum
15. Januar 2021 18:38
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 378 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung“ [#171264] [#171264]
Datum
16. Januar 2021 12:16
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171264/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171264.pdf Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung“ [#171264] [#171264]
Datum
18. Januar 2021 16:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
5,9 MB
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 18.01.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.014 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in beantragte mit E-Mail vom 30. November 2019 bei der Stadt Koblenz den Zugang zu mehreren Informationen im Zusammenhang mit Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz. Seine Anfrage finden Sie im Anhang. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand hat Herr Antragsteller/in bislang keine Antwort erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Herr Antragsteller/in hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Stadt Koblenz handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die Behörde hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 10. Februar 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Den bisherigen Schriftverkehr habe ich diesem Schreiben beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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171264.pdf
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Stadtverwaltung Koblenz
Ihre Anfrage nach dem LTranspG Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrag…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG
Datum
23. Februar 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem LTranspG. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem LTranspG [#171264] Sehr << Anrede >> Einige Nachfragen habe ich noch (in ge…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem LTranspG [#171264]
Datum
24. Februar 2021 09:23
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Einige Nachfragen habe ich noch (in geänderter Form), 2 Die ungefähren Standorte von Videoüberwachungsanlagen der Stadt Koblenz auf öffentlichen Plätzen. An den Standorten der Kameras an sich, bin ich nicht interessiert. Somit dürften auch keine Probleme mit der Sicherheit existieren. Eingangsbereiche können ebenfalls vernachlässigt werden. 5 Die Anzahl und ungefähren Standorte von Videoüberwachungsanlagen DRITTER auf städtischem Grund. Auch wenn diese von Dritten betrieben werden, ist für mich nicht nachvollziehbar warum hier keine Auskunft erteilt werden kann. Die Kameras stehen in der Öffentlichkeit und müssen ausgeschildert sein, zudem sollte eine Genehmigung der Stadt vorliegen. 6 Die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Videoüberwachungsanlagen durch DRITTE auf städtischem Grund. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage über eine einfache Anfrage hinausgeht, so bitte um eine frühzeitige Information darüber. Beantworten Sie mir dann bitte zunächst und innerhalb der gesetzlichen Frist diese einfache Anfrage. Auf einen formellen Bescheid verzichte ich; insofern sind auch keine weiteren Daten erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264]
Datum
24. Februar 2021 12:08
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde leider nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Über ein Jahr warten für die Antwort "11" halte ich für nicht ausreichend. Meine Anfrage habe ich "vereinfacht" und hoffe das die Stadt Koblenz diese nun beantwortet. Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hoffe ich muss nicht wieder auf Ihre Hilfe zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Sehr << Anrede >> leider habe ich zu meiner Anfrage „…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264]
Datum
19. März 2021 09:25
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich zu meiner Anfrage „Videoüberwachung“ (#171264) von Ihnen keine Antwort mehr erhalten und möchte hiermit höflich daran erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
Stadtverwaltung Koblenz
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage haben wir zuständigkeitshalb…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264]
Datum
22. März 2021 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage haben wir zuständigkeitshalber an das Security-Management der Stadtverwaltung weitergeleitet. Gerne übersenden wir Ihnen die Kontaktdaten: Stadtverwaltung Koblenz Security Management Tel.: 0261/129-1017 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264]
Datum
4. Mai 2021 10:35
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 487 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264]
Datum
15. Juni 2021 11:50
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 529 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264]
Datum
18. Oktober 2021 19:58
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 654 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171264/
Stadtverwaltung Koblenz
Ihre Anfrage KO_2021_00394 Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in [#171264], vielen Dank für Ihre Anfrage/M…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Ihre Anfrage KO_2021_00394
Datum
18. Oktober 2021 20:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in [#171264], vielen Dank für Ihre Anfrage/Mitteilung, die dem Security-Management der Stadtverwaltung Koblenz mit folgendem Betreff übermittelt worden ist: AW: Ihre Anfrage an die Stadt Koblenz [#171264] Ihrer Anfrage/Mitteilung wurde die folgende Vorgangsnummer zugeordnet: KO_2021_00394 Ihr Anliegen wird bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung. Sollten Sie noch Fragen haben oder ergänzende Unterlage einreichen wollen, antworten Sie bitte einfach auf diese E-Mail. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Fall in einer separaten E-Mail schicken möchten, geben Sie bitte unbedingt die o. g. Vorgangsnummer KO_2021_00394 in der Betreffzeile an. Vielen Dank

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage KO_2021_00394 [#171264] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vide…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage KO_2021_00394 [#171264]
Datum
22. April 2022 12:14
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung“ vom 30.11.2019 (#171264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 840 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in