Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe

Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe von 800 Verstorbenen für den Tagebau Garzweiler II.

Mir reicht eine digitale Variante der Umwelt zu Liebe und weil es einfacher ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe [#171275]
Datum
30. November 2019 16:47
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe von 800 Verstorbenen für den Tagebau Garzweiler II. Mir reicht eine digitale Variante der Umwelt zu Liebe und weil es einfacher ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 171275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171275 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Erkelenz
Guten Morgen Herr Scharfenort, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
Antw: Wtrlt: Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe [#171275]
Datum
5. Dezember 2019 10:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Scharfenort, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Ich werde Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich weiterleiten und um Bereitstellung der dort vorliegenden Unterlagen bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreheitsgesetz NRW vom 30.11.2019…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
Antw: Wtrlt: Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe [#171275]
Datum
23. Dezember 2019 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreheitsgesetz NRW vom 30.11.2019 teile ich Ihnen mit, dass ein "Genehmgigungsbescheid für Umbettung und Störung der Totenruhe von 800 Verstorbenen für den Tagebau Garzweiler II" nicht erforderlich war und deshalb auch nicht erlassen worden ist. Daher kann ich Ihnen im Rahmen Ihrer Anfrage keinen Bescheid zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zu den Umbettungen: Nach derzeitigen Planungen soll die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslage Keyenberg durch den Bergbaubetreiber RWE Power im Jahr 2023 beginnen. Aufgrund dieses Umstandes hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25. September 2019 einstimmig beschlossen, dass die Friedhöfe in Keyenberg und Kuckum mit Ablauf des 31.12.2020 geschlossen werden. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass kurzfristig die vorhandenen Gräber umgebettet werden müssen und die Friedhöfe bis zum Jahre 2023 entwidmet werden sollen. Die erforderlichen Umbettungen auf den betroffenen Friedhöfen erfolgen in Absprache mit RWE Power. Der Beschluss des Stadtrates vom 25. September 2019 hierzu kann im Bürgerinformationssystem der Stadt Erkelenz eingesehen werden: https://ratsinfo.erkelenz.de/bi/allris.net.asp Mit freundlichen Grüßen