Begründung für 1,5 km Abstand
Die Begründung für 1,5 km Abstand bei Windenergieanlagen in NRW, welche Grundlage für die entsprechende rechtliche Regelung war.
Es wird davon ausgegangen, dass diese digital vorliegt.
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Datum30. November 2019
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4. Januar 2020
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 30. November 2019 16:51
- An
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 20. Dezember 2019 16:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 24. Dezember 2019 10:22
- An
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Automatische Antwort: Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 24. Dezember 2019 10:22
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 14. Januar 2020 11:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 14. Januar 2020 11:54
- An
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Begründung für 1,5 km Abstand [#171276]
- Datum
- 5. Februar 2020 10:15
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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