Aktueller Planungsstand B399n OU Düren

Den aktuellen Planungsstand des Neubaus der Bundesstraße 399 Nordumgehung Düren.
Insbesondere gemeint ist die aktuelle Planfeststellung inkl. aller zugehörigen Lagepläne, Erläuterungsberichte und Anhänge.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Planungsstand B399n OU Düren [#171341]
Datum
1. Dezember 2019 21:57
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Planungsstand des Neubaus der Bundesstraße 399 Nordumgehung Düren. Insbesondere gemeint ist die aktuelle Planfeststellung inkl. aller zugehörigen Lagepläne, Erläuterungsberichte und Anhänge.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171341 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in für die B 399n wurde das Planfeststellungsverfahren am 20.07.2010 eingeleitet. Die O…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Aktueller Planungsstand B399n OU Düren [#171341]
Datum
2. Dezember 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die B 399n wurde das Planfeststellungsverfahren am 20.07.2010 eingeleitet. Die Offenlage war in 10/2010. Hierzu wurde ein 1. Deckblatt erforderlich. Die Offenlage war in 10/2011. Wegen Beanspruchung von Bahngelände ist ein 2.Deckblatt in Bearbeitung. Dies gestaltet sich nicht einfach, da die technischen Planungen und Abstimmungen mit der DB AG und der Rurtalbahn umfangreich sind. Unabhängig hiervon sind nach dieser Arbeitsphase für die beanspruchten Bahnanlagenflächen/ Einrichtungen zur Umnutzung und Entwidmung Anträge nach " 18 und § 23 AEG zu stellen. Der Ausgang des Entwidmungsverfahrens nach § 23 AEG ist ungewiss. Erst nach erfolgreichem Abschluss kann das Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden. Die Unterlagen in Papierform füllen mehrere Ordner. Die Unterlagen stehen in digitaler Form derzeit nicht zur Verfügung. Ich biete ihnen ein Gespräch in meiner Außenstelle, Adenauerstraße 20, 52146 Würselen ( AM Autobahnkreuz Aachen ) an. Terminvereinbarung übernimmt meine Kollegin Frau Plambeck. Mit freundlichen Grüßen