Topf Secret - Dokumente seit April

Sämtliche in Ihrem Hause seit April 2019 erstellte Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Topf Secret - Dokumente seit April [#171353]
Datum
2. Dezember 2019 09:26
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause seit April 2019 erstellte Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 171353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171353
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage vom 02.12.2019. Zu Ihrer Anf…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
Topf Secret - Dokumente seit April [#171353] - Eingangsbestätigung und Anhörung
Datum
2. Dezember 2019 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage vom 02.12.2019. Zu Ihrer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz liegen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Informationen vor. Die Sichtung der Unterlagen, die in Papier- und elektronischer Form in verschiedenen Organisationseinheiten vorliegen und zu unterschiedlichen Vorgängen gehören, sowie die Prüfung von Ausschlusstatbeständen nach den §§ 3 bis 6 IZG LSA wird einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Insofern ist davon auszugehen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags nach § 10 IZG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfZG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfZGSTV1P10> Verwaltungskosten zu erheben sind. Die genaue Höhe der entstehenden Verwaltungskosten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Als Mindestmaß dürfte jedoch ein zu berechnender Zeitaufwand nach Teil A der Anlage 1 zu § 1 der IZG LSA KostVO<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=AD6726C3C6B14D3403FFB91C338B183D.jp11?quelle=jlink&query=InfZGKostV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfZGKostVSTV1Anlage> in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 AllGO LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebO+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GebOST2012V7P3> von vier Stunden für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 16 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü anzusetzen sein. Dies entspräche voraussichtlichen Verwaltungskosten in Höhe von 284 Euro. Gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/jcw/page/bssahprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGST2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVfGST2005pP1> in Verbindung mit § 28 VwVfG<https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html> höre ich Sie zu diesem Sachverhalt an und bitte sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Sollten Sie sich nicht zurück melden, lege ich dies als Rücknahme Ihres Antrags aus. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands wäre es ggf. hilfreich, wenn Sie Ihr Informationsbegehren konkretisieren würden. Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe ich an die zuständige Abteilung 2 in meinem Haus weitergeleitet (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Sie werden von dort weitere Informationen erhalten. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Umweltinformationsgesetz liegt im Land Sachsen-Anhalt im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich bitte Sie, Ihren Antrag dort zu stellen Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag fest und behalte mir bereits jetzt vo…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Topf Secret - Dokumente seit April [#171353] - Eingangsbestätigung und Anhörung [#171353]
Datum
17. Dezember 2019 17:02
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag fest und behalte mir bereits jetzt vor, gegen überhöhte Gebührenfestsetzungen verwaltungsrechtlich vorzugehen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 171353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171353 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mitteilung. In meiner Anhörung vom 02.12.2019 hatte ich sie …
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Topf Secret - Dokumente seit April [#171353] - Eingangsbestätigung und Anhörung [#171353]
Datum
18. Dezember 2019 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mitteilung. In meiner Anhörung vom 02.12.2019 hatte ich sie darauf hingewiesen, dass ich für den Fall, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, eine zustellfähige Anschrift benötige. Durch den Antrag nach § 7 IZG LSA wird ein Verwaltungsverfahren nach § 1 Abs. 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 22 VwVfG in Gang gesetzt. Dieses endet mit einem Verwaltungsakt, der dem Beteiligten bekanntzugeben ist. Soweit es sich um „einfache“ Auskünfte handelt, können diese auch einem unter Pseudonym auftretenden Antragsteller ohne Offenlegung seiner Identität und Postadresse erteilt werden. Sofern wie im vorliegenden Fall ein Bescheid mit belastender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, sind (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes jedoch unabdingbar. Diese Position vertritt auch der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit in seinem 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 (hier<https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/6TB06_18.html;jsessionid=E85653415BD53FB50B18F24C702DFD84.1_cid344?nn=5217212>, S. 41 f.). Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich bis zur Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten werde. Ich möchte zudem nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit einer Konkretisierung Ihres Informationsbegehrens zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen könnten. Abschließend möchte ich noch klarstellen, dass ich ausschließlich für Anträge nach dem IZG LSA zuständig bin. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für Anträge nach dem VIG und dem UIG verweise ich auf meine Mitteilung vom 02.12.2019. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihnen meine Postadresse mit meiner E-Mail doch bereits gesandt. Hier…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Topf Secret - Dokumente seit April [#171353] - Eingangsbestätigung und Anhörung [#171353]
Datum
18. Dezember 2019 11:40
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihnen meine Postadresse mit meiner E-Mail doch bereits gesandt. Hier nochmals. Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass UIG-Anträge bei der Behörde zu stellen sind, bei der die Informationen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 171353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171353 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Verzeihung - die Postanschrift hatte ich in dem unteren Teil Ihrer E-M…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Topf Secret - Dokumente seit April [#171353] - Eingangsbestätigung und Anhörung [#171353]
Datum
18. Dezember 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Verzeihung - die Postanschrift hatte ich in dem unteren Teil Ihrer E-Mail übersehen. Bezüglich des UIG habe ich mich eventuell missverständlich ausgedrückt. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass Umweltinformationen vorrangig im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen dürften. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Bescheid Für die Bearbeitung Ihres Antrags erhebe ich Verwaltungskosten in Höhe von 344,78 Euro.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags erhebe ich Verwaltungskosten in Höhe von 344,78 Euro.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Az. 15-05144/6-2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, antragsgemäß stelle ich Ihnen in der Anlage die auf Ihren Ant…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Topf Secret - Dokumente seit April [#171353]
Datum
13. Februar 2020 15:46
Status
Az. 15-05144/6-2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, antragsgemäß stelle ich Ihnen in der Anlage die auf Ihren Antrag vom 02.12.2019 herauszugebenen Informationen auch elektronisch zur Verfügung. Für weitere Informationen verweise ich auf meinen Bescheid vom 10.02.2020, Az. wie oben. Mit freundlichen Grüßen

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