Ist Cannabisverbot Verfassungswiedrig?

Ich frage mich ob das Canabisverbot verfassungswiedrig ist, können sie das prüfen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ist Cannabisverbot Verfassungswiedrig? [#171367]
Datum
2. Dezember 2019 12:37
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich frage mich ob das Canabisverbot verfassungswiedrig ist, können sie das prüfen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171367 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verfassungsschutz Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 2…
Von
Verfassungsschutz Berlin
Betreff
AW: Ist Cannabisverbot Verfassungswiedrig? [#171367]
Datum
4. Dezember 2019 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Dezember 2019. Zu Ihrer Anfrage nach der Verfassungswidrigkeit eines Cannabisverbotes kann Ihnen keine Auskunft erteilt werden, da der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II, diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen. Unabhängig davon besteht aufgrund der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen kein Recht auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Denn gemäß § 32 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin – VSG Bln) findet das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführten Akten keine Anwendung. Ferner ist der Anwendungsbereich des von Ihnen angeführten Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) hier nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen