Datenschutz - Zuordnung von Anfragen über 'fragdenstaat' zur Rundfunkbeitragsteilnehmernummer 'Recherche' beim Beitragsservice

Wie lautet die Dienstanweisung, die die Mitarbeiter der WDR Publikumsstelle berechtigt, Recherche beim Beitragsservice zu betreiben, um die Anfrage einer Person bzw. Teilnehmernummer zuzuordnen und eine Beantwortung von den Kenntnissen über diese Person abhängig machen zu dürfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Datenschutz - Zuordnung von Anfragen über 'fragdenstaat' zur Rundfunkbeitragsteilnehmernummer 'Recherche' beim Beitragsservice [#171383]
Datum
2. Dezember 2019 17:50
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lautet die Dienstanweisung, die die Mitarbeiter der WDR Publikumsstelle berechtigt, Recherche beim Beitragsservice zu betreiben, um die Anfrage einer Person bzw. Teilnehmernummer zuzuordnen und eine Beantwortung von den Kenntnissen über diese Person abhängig machen zu dürfen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 171383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171383 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtes Publikum, vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind für uns h…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutz - Zuordnung von Anfragen über 'fragdenstaat' zur Rundfunkbeitragsteilnehmernummer 'Recherche' beim Beitragsservice [#171383]
Datum
2. Dezember 2019 17:50
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
13,0 KB
Sehr geehrtes Publikum, vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind für uns hilfreich, aber natürlich freuen wir uns auch über Lob, Anfragen und Vorschläge. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie von uns zunächst diese automatische Antwort erhalten. Da uns täglich sehr viele unterschiedliche Zuschriften erreichen, können wir Ihre Anfrage leider nicht immer umgehend und angemessen persönlich beantworten. Wir dürfen Ihnen aber versichern: Wir lesen alles! Konkrete Fragen, Kritik und Anregungen, die den WDR betreffen, geben wir stets an die zuständigen Redaktionen / Fachbereiche weiter. Bestimmt können Sie sich vorstellen, dass eine Bearbeitung neben dem Sendebetrieb auch einige Zeit beansprucht. Bitte beachten Sie weiterhin, dass alle Zuschriften, die wir werktags abends, an Feiertagen und am Wochenende erhalten, erst am nächsten Werktag bearbeitet werden können. Wir bitten Sie hiermit um ein wenig Geduld und um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Westdeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2019 über fragdenstaat.de #171383 Sehr geehrter Herr xxx vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2019 über fragdenstaat.de #171383
Datum
20. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
727,1 KB
Sehr geehrter Herr xxx vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2019. Sie bitten um die Zusendung der „Dienstanweisung, die die Mitarbeiter der WDR Publikumssteile berechtigt, Recherche beim Beitragsservice zu betreiben, um die Anfrage einer Person bzw. Teilnehmernummer zuzuordnen und eine Beantwortung von den Kenntnissen über diese Person abhängig machen zu dürfen." Es ergeht hiermit folgender Auskunftsbescheid: Ihre Anfrage wird abgelehnt. Begründung: Die Ablehnung ergibt sich aus § 4 IFG-NRW. Danach ist der freie Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen zu gewährleisten. Eine solche, wie von Ihnen oben beschriebene Dienstanweisung existiert nicht. Die Beantwortung von Anfragen nach dem IFG NRW durch die Publikumsstelle richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des IFG NRW. Jedweder Veröffentlichung dieser Antwort wird widersprochen. Gebühren: Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 IFG NRW fallen für diesen Bescheid keine Gebühren an. 1/2 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei: WDR Köln – Publikumsstelle – 50600 Köln Hinweis gem. § 5 Absatz 2 Satz 4 Informationsfreiheitsgesetz: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Freundliche Grüße