Finanzdienstleister an Hochschulen

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an:

• Name des Geldgebers
• Höhe der finanziellen Zuwendung
• Art und Wert der materiellen Zuwendung
• Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung
• sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet

Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen.

Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    2. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG. Sehr geehrteAntragst…
An Technische Universität Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzdienstleister an Hochschulen [#171434]
Datum
3. Dezember 2019 17:38
An
Technische Universität Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG. Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an: • Name des Geldgebers • Höhe der finanziellen Zuwendung • Art und Wert der materiellen Zuwendung • Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung • sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen. Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171434 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 03.12.2019 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir I…
Von
Technische Universität Chemnitz
Betreff
AW: Finanzdienstleister an Hochschulen [#171434]
Datum
10. Dezember 2019 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 03.12.2019 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen zu den in der Mail angefragten Übersichten aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen werden. Die in der Anfrage mitgeteilten Rechtsgrundlagen aus der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie dem Umweltinformationsgesetz des Bundes sind bereits aufgrund ihres Anwendungsbereiches nicht einschlägig und können daher auch keinen Auskunftsanspruch rechtfertigen. Entsprechend stellt sich die Situation in Bezug auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation dar, da weder ein Erzeugnis noch ein Verbraucherprodukt zugrunde liegt. Dies gilt in entsprechender Art und Weise auch für das Sächsisches Umweltinformationsgesetz, welches an Umweltinformationen anknüpft. Ein darüber hinausgehendes allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, wie es in anderen Bundesländern zum Teil existiert, welches entsprechende Ansprüche gewähren könnte, existiert in Sachsen (noch) nicht, sondern wurde lediglich (erneut) im Koalitionsvertrag 2019-2024 verankert (https://www.cdu-sachsen.de/Dateien/koalitionsvertrag-2019-2024/3344108, S. 60). Mit freundlichen Grüßen