WLAN der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Sind die WLAN-Systeme der Universität, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein, warum?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Universität setzt Containment mit Deauth/Deassociationspaketen nicht ein. Im Bereich der Reichweite des W-LAN der Universität liegen öffentliche Flächen und private Grundstücke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Sind…
An Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [#171455]
Datum
3. Dezember 2019 22:47
An
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Sind die WLAN-Systeme der Universität, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein, warum? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171455 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Deutschen Universität für Verwaltungswi…
An Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WLAN der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [#171455]
Datum
7. Januar 2020 11:51
An
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer“ vom 03.12.2019 (#171455) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171455
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer“ [#171455] [#171455]
Datum
11. Februar 2020 20:55
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171455 Die Hochschule hat nicht in der doppelt vorgegebenen Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171455.pdf Anfragenr: 171455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171455
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die In…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
27. Februar 2020 06:55
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 [geschwärzt] Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 27.02.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.020 Ihr Zeichen: Herrn [geschwärzt] [geschwärzt] Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hier: WLAN Sehr [geschwärzt], ich habe mich mit dem im Anhang befindlichen Schreiben an die deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften gewandt und diese gebeten, auf Ihre Anfrage zu reagieren. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, sollte die Universität nunmehr nicht zeitnah auf Ihre Anfrage reagieren. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Anfragenr: 171455 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum d…
Von
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Betreff
Anfragenr: 171455
Datum
3. März 2020 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum der Universität folgendes mitteilen: Die Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer setzt Containment mit Deauth/Deassociationspaketen nicht ein. Im Bereich der Reichweite des W-LAN der Universität liegen öffentliche Flächen und private Grundstücke. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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