Anzahl der Fertiggestellten Wohnungen und Häuser seit 2000

die Anzahl der Bauanträge und Fertiggestellten Häuser und Wohnungen in Bonn seit dem Jahr 2000 bis 2018/2019 getrennt nach Jahr der Antragsstellung bzw. Fertigstellung.
Falls es möglich ist bitte ich die Zahlen ebenfalls nach Stadtteilen aufzugliedern.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
Anzahl der Fertiggestellten Wohnungen und Häuser seit 2000 [#171461]
Datum
4. Dezember 2019 09:34
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der Bauanträge und Fertiggestellten Häuser und Wohnungen in Bonn seit dem Jahr 2000 bis 2018/2019 getrennt nach Jahr der Antragsstellung bzw. Fertigstellung. Falls es möglich ist bitte ich die Zahlen ebenfalls nach Stadtteilen aufzugliedern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171461 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag vom 04.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 4. Dezember 2019, mit…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag vom 04.12.2019
Datum
13. Dezember 2019 12:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 4. Dezember 2019, mit der Sie Auskunft über die Anzahl der Bauanträge und Fertiggestellten Häuser und Wohnungen in Bonn seit dem Jahr 2000 bis 2018/2019 getrennt nach Jahr der Antragsstellung bzw. Fertigstellung und ggf. aufgegliedert nach Stadtteilen begehren und bestätige deren Eingang. Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) handelt, wurde er zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Richtigerweise kann nach § 2 VerwGebO IFG NRW von einer Gebührenerhebung abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Die angekündigte Veröffentlichung der Informationen durch Sie als Antragsteller fällt jedoch nicht unter diesen Tatbestand. Da Sie mich gebeten haben, ggf. vorab die voraussichtliche Höhe dieser Gebühren mitzuteilen, werde ich zunächst mit dem zuständigen Fachamt Kontakt aufnehmen und den voraussichtlichen Aufwand erfragen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass sich der Aufwand leider nicht immer im Vorhinein prognostizieren lässt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei sonstigen Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag vom 04.12.2019 nach dem IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 04.1…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag vom 04.12.2019 nach dem IFG NRW
Datum
16. Januar 2020 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 04.12.2019, mit dem Sie um Mitteilung der Anzahl der Bauanträge und fertiggestellten Häuser und Wohnungen in Bonn seit dem Jahr 2000 bis 2018/2019 getrennt nach Jahr der Antragsstellung bzw. Fertigstellung und falls möglich nach Stadtteilen aufgegliedert baten. Diese Informationen sind bei der Stadt Bonn nicht vorhanden. Da der hier einschlägige Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf die bei der zuständigen Stelle vorhandenen Informationen beschränkt ist, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Bevor ich einen ablehnenden Bescheid erlasse, gebe ich Ihnen hiermit jedoch Gelegenheit, den Antrag zurückzunehmen. Bei der Baufertigstellungsstatistik handelt es sich um eine amtliche Landesstatistik. Statistische Auskünfte zur Bautätigkeit können durch einfache und kostenfreie Anfrage/Recherche beim Statistischen Landesamt (IT.NRW) zum Stichwort "Baufertigstellung" abgefragt werden. Die Webseite des Landesamtes (IT.NRW) ist frei zugänglich unterhttps://www.it.nrw/. Differenzierte Tabellen zu verschiedenen Statistiken sind in der Landesdatenbank abrufbar (https://www.landesdatenbank.nrw.de ). Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag vom 04.12.2019 nach dem IFG NRW [#171461] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme ich meinen Antrag…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 04.12.2019 nach dem IFG NRW [#171461]
Datum
16. Januar 2020 17:03
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme ich meinen Antrag auf Auskunft der "Anzahl der Fertiggestellten Wohnungen und Häuser seit 2000" zurück. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171461