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Impfpflicht schon jetzt

Am 03.11.2019 berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA), dass im Kreisteil Hofgeismar bereits jetzt eine Impfpflicht bestehe, abweichend von der am 14.11.2019 vom Bundestag beschlossenen Masern-Impfpflicht in Form des Masernschutzgesetzes, dessen Gesetzgebungsverfahren im übrigen noch nicht abgeschlossen ist.

Der Bürgermeister Fred Dettmar brüstete sich laut Artikel mit der Aussage:

"Damit gilt sie bei uns schon seit Beginn des Kindergartenjahres." [1]

Und tatsächlich wurde die "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Reinhardshagen (Benutzungssatzung)" am 17. Mai 2019 dahingehend geändert, dass sie folgenden Wortlaut enthält, §8 Abs. 3:

"(3) Die Erziehungsberechtigten haben vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat und frei von ansteckenden Krankheiten ist." [2]

Dieser Satz ist zurzeit weder mit Bundes-, noch mit Hessischem Landesrecht in Form des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes verinbar und somit meines Erachtens rechtswidrig.

§2 KiGesSchG HE sieht nämlich als Alternative eine Nicht-Zustimmung der Sorgeberechtigten vor:

" Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615), besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen." [3]

Was aktuell vom Bundestag beschlossen wurde, ist eine ausschließliche Masern-Impfpflicht. Sie hingegen gehen ohne Rechtsgrundlage einen deutlichen Schritt weiter und fordern in einer öffentlichen Einrichtung indirekt alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen als Aufnahmevoraussetzung. Zur Erinnerung: Wir leben in einem Rechtsstaat.

Wie Sie wissen, haben Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz und zwar auch, wenn sie nicht geimpft sind. Wie verfahren Sie in der Praxis mit Kindern nicht impfwilliger oder von den STIKO-Empfehlungen abweichender Eltern?

Senden Sie mir bitte Informationen, aus denen hervorgeht, wie viele Aufnahmeanträge bereits wegen nicht erfolgter Impfungen abgelehnt wurden.

Ich fordere Sie hiermit öffentlich zu einer Erklärung und Richtigstellung sowie der Beantwortung aller oben genannten Fragen auf.

Vielen Dank.

[1] https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/hofgeismar-ort73038/hofgeismar-nachweise-fuer-impfschutz-werden-schon-jetzt-gefordert-13266956.html
[2] https://www.localbook.de/artikel/Satzung_ueber_die_Betreuung_von_Kindern_in_den_Tageseinrichtungen_fuer_Kinder_in_der_Gemeinde_Reinhardshagen_Benutzungssatzung/eea8c62b-23f3-494f-842d-ff6e38a16327
[3] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KiGesSchGHEV5P2

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 03.11.2019 be…
An Gemeinde Reinhardshagen Details
Von
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Betreff
Impfpflicht schon jetzt [#171477]
Datum
4. Dezember 2019 13:16
An
Gemeinde Reinhardshagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 03.11.2019 berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA), dass im Kreisteil Hofgeismar bereits jetzt eine Impfpflicht bestehe, abweichend von der am 14.11.2019 vom Bundestag beschlossenen Masern-Impfpflicht in Form des Masernschutzgesetzes, dessen Gesetzgebungsverfahren im übrigen noch nicht abgeschlossen ist. Der Bürgermeister Fred Dettmar brüstete sich laut Artikel mit der Aussage: "Damit gilt sie bei uns schon seit Beginn des Kindergartenjahres." [1] Und tatsächlich wurde die "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Reinhardshagen (Benutzungssatzung)" am 17. Mai 2019 dahingehend geändert, dass sie folgenden Wortlaut enthält, §8 Abs. 3: "(3) Die Erziehungsberechtigten haben vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat und frei von ansteckenden Krankheiten ist." [2] Dieser Satz ist zurzeit weder mit Bundes-, noch mit Hessischem Landesrecht in Form des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes verinbar und somit meines Erachtens rechtswidrig. §2 KiGesSchG HE sieht nämlich als Alternative eine Nicht-Zustimmung der Sorgeberechtigten vor: " Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615), besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen." [3] Was aktuell vom Bundestag beschlossen wurde, ist eine ausschließliche Masern-Impfpflicht. Sie hingegen gehen ohne Rechtsgrundlage einen deutlichen Schritt weiter und fordern in einer öffentlichen Einrichtung indirekt alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen als Aufnahmevoraussetzung. Zur Erinnerung: Wir leben in einem Rechtsstaat. Wie Sie wissen, haben Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz und zwar auch, wenn sie nicht geimpft sind. Wie verfahren Sie in der Praxis mit Kindern nicht impfwilliger oder von den STIKO-Empfehlungen abweichender Eltern? Senden Sie mir bitte Informationen, aus denen hervorgeht, wie viele Aufnahmeanträge bereits wegen nicht erfolgter Impfungen abgelehnt wurden. Ich fordere Sie hiermit öffentlich zu einer Erklärung und Richtigstellung sowie der Beantwortung aller oben genannten Fragen auf. Vielen Dank. [1] https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/hofgeismar-ort73038/hofgeismar-nachweise-fuer-impfschutz-werden-schon-jetzt-gefordert-13266956.html [2] https://www.localbook.de/artikel/Satzung_ueber_die_Betreuung_von_Kindern_in_den_Tageseinrichtungen_fuer_Kinder_in_der_Gemeinde_Reinhardshagen_Benutzungssatzung/eea8c62b-23f3-494f-842d-ff6e38a16327 [3] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KiGesSchGHEV5P2
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477…
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AW: Impfpflicht schon jetzt [#171477]
Datum
7. Januar 2020 08:20
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Gemeinde Reinhardshagen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
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Betreff
AW: Impfpflicht schon jetzt [#171477]
Datum
15. Januar 2020 09:54
An
Gemeinde Reinhardshagen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
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Betreff
AW: Impfpflicht schon jetzt [#171477]
Datum
22. Januar 2020 15:12
An
Gemeinde Reinhardshagen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
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Betreff
AW: Impfpflicht schon jetzt [#171477]
Datum
31. Januar 2020 11:18
An
Gemeinde Reinhardshagen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Impfpflicht schon jetzt“ [#171477] [#171477]
Datum
31. Januar 2020 11:19
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171477 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde 25 Tage nach Fristende und dreimaliger Erinnerung nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171477.pdf Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Beschwerde vom 31.01.2020 - AZ: 90.20.35:0007 PI EINGANGSBESTÄTIGUNG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schr…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Beschwerde vom 31.01.2020 - AZ: 90.20.35:0007 PI
Datum
6. Februar 2020 13:36
Status
Warte auf Antwort
EINGANGSBESTÄTIGUNG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 90.20.35:0007 PI bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftverkehr mit unserer Dienststelle an. Angesichts der Vielzahl der hier eingehenden Beschwerden und Anfragen müssen wir Sie um etwas Geduld bitten. Sie werden unaufgefordert Antwort erhalten, sobald die Prüfung der von Ihnen gestellten Fragen abgeschlossen ist. Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) Sehr geehrteAntragsteller/in im…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen)
Datum
14. Februar 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
387,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Dr. Piendl übersenden wir Ihnen beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) [#171477] Sehr geehrteAntrags…
An Gemeinde Reinhardshagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) [#171477]
Datum
14. Februar 2020 16:31
An
Gemeinde Reinhardshagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477
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AW: Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) [#171477] Sehr geehrteAntrags…
An Gemeinde Reinhardshagen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) [#171477]
Datum
21. Februar 2020 20:45
An
Gemeinde Reinhardshagen
Status
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AW: Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) [#171477] Sehr geehrteAntrags…
An Gemeinde Reinhardshagen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Informationsfreiheitseingabe vom 31. Januar 2020 (Gemeinde Rein-hardshagen) [#171477]
Datum
20. August 2020 08:35
An
Gemeinde Reinhardshagen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht schon jetzt“ vom 04.12.2019 (#171477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 227 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171477/
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