Impfpflicht schon jetzt
Am 03.11.2019 berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA), dass im Kreisteil Hofgeismar bereits jetzt eine Impfpflicht bestehe, abweichend von der am 14.11.2019 vom Bundestag beschlossenen Masern-Impfpflicht in Form des Masernschutzgesetzes, dessen Gesetzgebungsverfahren im übrigen noch nicht abgeschlossen ist.
Der Bürgermeister Fred Dettmar brüstete sich laut Artikel mit der Aussage:
"Damit gilt sie bei uns schon seit Beginn des Kindergartenjahres." [1]
Und tatsächlich wurde die "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Reinhardshagen (Benutzungssatzung)" am 17. Mai 2019 dahingehend geändert, dass sie folgenden Wortlaut enthält, §8 Abs. 3:
"(3) Die Erziehungsberechtigten haben vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung für Kinder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat und frei von ansteckenden Krankheiten ist." [2]
Dieser Satz ist zurzeit weder mit Bundes-, noch mit Hessischem Landesrecht in Form des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes verinbar und somit meines Erachtens rechtswidrig.
§2 KiGesSchG HE sieht nämlich als Alternative eine Nicht-Zustimmung der Sorgeberechtigten vor:
" Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615), besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen." [3]
Was aktuell vom Bundestag beschlossen wurde, ist eine ausschließliche Masern-Impfpflicht. Sie hingegen gehen ohne Rechtsgrundlage einen deutlichen Schritt weiter und fordern in einer öffentlichen Einrichtung indirekt alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen als Aufnahmevoraussetzung. Zur Erinnerung: Wir leben in einem Rechtsstaat.
Wie Sie wissen, haben Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz und zwar auch, wenn sie nicht geimpft sind. Wie verfahren Sie in der Praxis mit Kindern nicht impfwilliger oder von den STIKO-Empfehlungen abweichender Eltern?
Senden Sie mir bitte Informationen, aus denen hervorgeht, wie viele Aufnahmeanträge bereits wegen nicht erfolgter Impfungen abgelehnt wurden.
Ich fordere Sie hiermit öffentlich zu einer Erklärung und Richtigstellung sowie der Beantwortung aller oben genannten Fragen auf.
Vielen Dank.
[1] https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/hofgeismar-ort73038/hofgeismar-nachweise-fuer-impfschutz-werden-schon-jetzt-gefordert-13266956.html
[2] https://www.localbook.de/artikel/Satzung_ueber_die_Betreuung_von_Kindern_in_den_Tageseinrichtungen_fuer_Kinder_in_der_Gemeinde_Reinhardshagen_Benutzungssatzung/eea8c62b-23f3-494f-842d-ff6e38a16327
[3] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KiGesSchGHEV5P2
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Dezember 2019
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7. Januar 2020
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