Finanzdienstleister an Hochschulen

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an:

• Name des Geldgebers
• Höhe der finanziellen Zuwendung
• Art und Wert der materiellen Zuwendung
• Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung
• sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet

Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen.

Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    3. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht al…
An Universität Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzdienstleister an Hochschulen [#171495]
Datum
4. Dezember 2019 15:43
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012-2019 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule bzw. das Career-Center durch Allianz, MLP, Mayflower, Tecis oder Horbach. Bitte geben Sie folgende Details an: • Name des Geldgebers • Höhe der finanziellen Zuwendung • Art und Wert der materiellen Zuwendung • Empfänger der Zuwendung sowie gefördertes Projekt bzw. Veranstaltung • sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet Sollten Sponsoringverträge über externe Dienstleister laufen, bitten wir Sie, uns den Namen und das Auftragsvolumen mit diesem Dienstleister mitzuteilen. Wenn möglich, senden Sie mir diese Daten bitte in maschinenlesbarem Format (z.B. als Excel- oder csv-Datei).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171495 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Heidelberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Fragen verweisen wir auf die Sponsoring-Berichte der Landesre…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 04.12.19 - Finanzdienstleister an Hochschulen
Datum
23. Dezember 2019 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Fragen verweisen wir auf die Sponsoring-Berichte der Landesregierung Baden-Württemberg, in denen Sie einen Teil der gewünschten Informationen finden und die Sie auf der folgenden Seite abrufen können: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/?tx_rsmbwpublications_pi1%5Bsearch%5D=sponsoring&tx_rsmbwpublications_pi1%5Btopics%5D=-1&tx_rsmbwpublications_pi1%5Bsubmit%5D=1 Wir weisen darauf hin, dass die Universität nach § 2 Abs. 3 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) keine Auskunft erteilen kann, sofern Forschung und Lehre betroffen sind. Ihr Antrag berührt potentiell Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten. Gem. § 6 Satz 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Ein Antrag, der Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse berührt, soll zudem gem. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG begründet werden und für eine Anhörung nach § 8 Abs. 1 LIFG die Erklärung enthalten, inwieweit die Daten der antragstellenden Person an die geschützte Person weitergegeben werden dürfen. Daher fordern wir Sie auf, Ihren Antrag zu begründen und mitzuteilen, ob und welche Ihrer Daten an Dritte übermittelt werden dürfen. Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrages inkl. der Anhörung von Dritten voraussichtlich Gebühren von über 200 Euro anfallen, werden wir Sie gem. § 10 Abs. 2 LIFG vorab informieren. Wir bitten um Mitteilung innerhalb eines Monats, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen wollen. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, betrachten wir den Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen