Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung

Seit dem 1. Januar 2019 werden über die Kommunalrichtlinie nur noch hocheffiziente Straßenbeleuchtungsanlagen und sogenannte intelligente Straßenbeleuchtung gefördert, die entweder über eine zeit- oder präsenzabhängige Steuerung oder eine Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung verfügen (vgl. Nummern 2.8.1. und 2.8.2 der Kommunalrichtlinie).
In einzelnen Landesgesetzen wird die Aufgabe der kommunalen Beleuchtung ausdrücklich geregelt (siehe beispielsweise Art. 51 Abs. 1 BayStrWG, § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG, § 51 Abs. 1 SächStrG, § 41 Abs. 1 StrG BW). Hierzu hab ich folgende Fragen:

1. Ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt, ob die Abschaltung der Straßenlaternen durch intelligente Straßenbeleuchtung (Lampe geht erst an, wenn sich Personen oder Autos in der Nähe befinden) durch die oben genannten oder andere einzelne Rechtsvorschriften in Baden-Württemberg bzw. anderen Bundesländern verhindert werden? Wenn ja, gibt es derzeit Bestrebungen diese Situation zu ändern?

2. Ist bekannt, ob Kommunen intelligente Straßenbeleuchtung für die Abschaltung der Straßenlaternen (Anwohnerstraßen) bei nicht stattfindendem Personen- oder Straßenverkehr einsetzen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Philip Köngeter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 1.…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philip Köngeter
Betreff
Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung [#171502]
Datum
4. Dezember 2019 16:37
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1. Januar 2019 werden über die Kommunalrichtlinie nur noch hocheffiziente Straßenbeleuchtungsanlagen und sogenannte intelligente Straßenbeleuchtung gefördert, die entweder über eine zeit- oder präsenzabhängige Steuerung oder eine Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung verfügen (vgl. Nummern 2.8.1. und 2.8.2 der Kommunalrichtlinie). In einzelnen Landesgesetzen wird die Aufgabe der kommunalen Beleuchtung ausdrücklich geregelt (siehe beispielsweise Art. 51 Abs. 1 BayStrWG, § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG, § 51 Abs. 1 SächStrG, § 41 Abs. 1 StrG BW). Hierzu hab ich folgende Fragen: 1. Ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt, ob die Abschaltung der Straßenlaternen durch intelligente Straßenbeleuchtung (Lampe geht erst an, wenn sich Personen oder Autos in der Nähe befinden) durch die oben genannten oder andere einzelne Rechtsvorschriften in Baden-Württemberg bzw. anderen Bundesländern verhindert werden? Wenn ja, gibt es derzeit Bestrebungen diese Situation zu ändern? 2. Ist bekannt, ob Kommunen intelligente Straßenbeleuchtung für die Abschaltung der Straßenlaternen (Anwohnerstraßen) bei nicht stattfindendem Personen- oder Straßenverkehr einsetzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter Anfragenr: 171502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171502 Postanschrift Philip Köngeter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage an das BMVI Sehr geehrter Herr Köngeter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Anfrage an das…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage an das BMVI
Datum
18. Dezember 2019 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köngeter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zuständigkeitshalber weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Köngeter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Dezember 2019, in der Sie Informationen zur Rege…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: L 24 - AS - Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung [#171502]
Datum
6. Januar 2020 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWFrderungundRegelungvonintelligenter.eml
50,3 KB
Sehr geehrter Herr Köngeter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Dezember 2019, in der Sie Informationen zur Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) erbeten haben. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Das Bundesverkehrsministerium bat uns um Übernahme zuständigkeitshalber. Gegenüber unserer Antwort vom 28. November 2019 (siehe Anhang) liegen uns keine weiteren Kenntnisse und Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen