Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung

Seit dem 1. Januar 2019 werden über die Kommunalrichtlinie nur noch hocheffiziente Straßenbeleuchtungsanlagen und sogenannte intelligente Straßenbeleuchtung gefördert, die entweder über eine zeit- oder präsenzabhängige Steuerung oder eine Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung verfügen (vgl. Nummern 2.8.1. und 2.8.2 der Kommunalrichtlinie).
In einzelnen Landesgesetzen wird die Aufgabe der kommunalen Beleuchtung ausdrücklich geregelt (siehe beispielsweise Art. 51 Abs. 1 BayStrWG, § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG, § 51 Abs. 1 SächStrG, § 41 Abs. 1 StrG BW). Hierzu hab ich folgende Fragen:

1. Ist dem Ministerium bekannt, ob die Abschaltung der Straßenlaternen durch intelligente Straßenbeleuchtung (Lampe geht erst an, wenn sich Personen oder Autos in der Nähe befinden) durch die oben genannten oder andere einzelne Rechtsvorschriften in Baden-Württemberg bzw. anderen Bundesländern verhindert werden? Wenn ja, gibt es derzeit Bestrebungen diese Situation zu ändern?

2. Ist bekannt, ob Kommunen intelligente Straßenbeleuchtung für die Abschaltung der Straßenlaternen (Anwohnerstraßen) bei nicht stattfindendem Personen- oder Straßenverkehr einsetzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    3. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Philip Köngeter
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
Philip Köngeter
Betreff
Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung [#171503]
Datum
4. Dezember 2019 16:38
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1. Januar 2019 werden über die Kommunalrichtlinie nur noch hocheffiziente Straßenbeleuchtungsanlagen und sogenannte intelligente Straßenbeleuchtung gefördert, die entweder über eine zeit- oder präsenzabhängige Steuerung oder eine Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung verfügen (vgl. Nummern 2.8.1. und 2.8.2 der Kommunalrichtlinie). In einzelnen Landesgesetzen wird die Aufgabe der kommunalen Beleuchtung ausdrücklich geregelt (siehe beispielsweise Art. 51 Abs. 1 BayStrWG, § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG, § 51 Abs. 1 SächStrG, § 41 Abs. 1 StrG BW). Hierzu hab ich folgende Fragen: 1. Ist dem Ministerium bekannt, ob die Abschaltung der Straßenlaternen durch intelligente Straßenbeleuchtung (Lampe geht erst an, wenn sich Personen oder Autos in der Nähe befinden) durch die oben genannten oder andere einzelne Rechtsvorschriften in Baden-Württemberg bzw. anderen Bundesländern verhindert werden? Wenn ja, gibt es derzeit Bestrebungen diese Situation zu ändern? 2. Ist bekannt, ob Kommunen intelligente Straßenbeleuchtung für die Abschaltung der Straßenlaternen (Anwohnerstraßen) bei nicht stattfindendem Personen- oder Straßenverkehr einsetzen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter Anfragenr: 171503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171503 Postanschrift Philip Köngeter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter
Philip Köngeter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelung von intelligenter Straßenbeleuc…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
Philip Köngeter
Betreff
AW: Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung [#171503]
Datum
28. Januar 2020 17:26
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung“ vom 04.12.2019 (#171503) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter Anfragenr: 171503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171503 Postanschrift Philip Köngeter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Köngeter, Gemäß §§ 1 Abs. 2, 3 LIFG haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informati…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Regelung von intelligenter Straßenbeleuchtung [#171503]
Datum
12. Februar 2020 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köngeter, Gemäß §§ 1 Abs. 2, 3 LIFG haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei sind amtliche Informationen gemäß § 3 Nr. 3 LIFG „jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen“. In Ihrer Mail beantragen Sie Auskunft zu folgenden Fragen: "1. Ist dem Ministerium bekannt, ob die Abschaltung der Straßenlaternen durch intelligente Straßenbeleuchtung (Lampe geht erst an, wenn sich Personen oder Autos in der Nähe befinden) durch die oben genannten oder andere einzelne Rechtsvorschriften in Baden-Württemberg bzw. anderen Bundesländern verhindert werden? Wenn ja, gibt es derzeit Bestrebungen diese Situation zu ändern? 2. Ist bekannt, ob Kommunen intelligente Straßenbeleuchtung für die Abschaltung der Straßenlaternen (Anwohnerstraßen) bei nicht stattfindendem Personen- oder Straßenverkehr einsetzen?" Ihr Antrag stellt nach unserer Einschätzung kein Antrag nach LIFG dar, da Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen begehren sondern lediglich eine Auskunft möchten. Dennoch beantworten wir Ihre Fragen selbstverständlich gerne soweit möglich. Das Fachreferat konnte mir zu Ihren Fragen folgende Information geben: Zu 1: Die intelligente Straßenbeleuchtung (bedarfsorientiert) widerspricht grundsätzlich nicht der in § 41 StrG BW verankerten öffentlich-rechtlichen Pflicht der Kommunen zur Beleuchtung der Straßen, so lange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu 2: Da die Beleuchtung von Straßen eine rein kommunale Angelegenheit ist, können wir dazu keine Aussage treffen. Mit freundlichen Grüßen