Erteilte Erlaubnisse nach WaffG

1. Eine Übersicht der erteilten Erlaubnisse nach WaffG, aufgeschlüsselt nach Wohnort und Art der Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein, Waffenschein), zusätzlich mit gesondert ausgewiesener Anzahl der vorbestraften Erlaubnisträger.

2. Eine Übersicht der angemeldeten Schusswaffen, aufgeschlüsselt nach Art (Handfeuerwaffe, Gewehr, etc.) und Kaliber.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Dennis Wiencke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
Erteilte Erlaubnisse nach WaffG [#171526]
Datum
5. Dezember 2019 01:25
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht der erteilten Erlaubnisse nach WaffG, aufgeschlüsselt nach Wohnort und Art der Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein, Waffenschein), zusätzlich mit gesondert ausgewiesener Anzahl der vorbestraften Erlaubnisträger. 2. Eine Übersicht der angemeldeten Schusswaffen, aufgeschlüsselt nach Art (Handfeuerwaffe, Gewehr, etc.) und Kaliber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anfragenr: 171526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171526 Postanschrift Dennis Wiencke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Anfrage nach dem IFG NRW Sehr geehrter Herr Wiencke, anbei erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 05.12.…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
19. Dezember 2019 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
997,7 KB
image001.jpg
4,5 KB


Sehr geehrter Herr Wiencke, anbei erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 05.12.2019 Mit freundlichen Grüßen