Vereinbarung über das Institut für Kirchenmusik an der Universtität Greifswald
Laut dem Güstrower Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den evangelischen Landeskirchen exisitiert eine Vereinbarung über das Institut für Kirchenmusik an der Universität Greifswald.
"[Artikel 4 , Absatz 7]: 1 In Greifswald wird ein Hochschulinstitut für evangelische Kirchenmusik unterhalten. 2 Das Nähere, insbesondere die Finanzierung, wird zwischen dem Land und der Pommerschen Evangelischen Kirche in einer Vereinbarung geregelt. 3 Diese ersetzt die Vereinbarung zwischen der Ernst-Moritz-Arndt-Universität und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 27. Februar 1992."
Demnach ist das Nähere über dieses Institut in einer Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Pommerschen Kirche geregelt. Online diese Vereinbarung nicht zu finden.
Sofern eine solche Vereinbarung existiert, bitte ich um Übersendung derselben sowie um Übersendung sonstiger Dokumente, die Auskunft über das Rechtsverhältnis zwischen dem Land und der evangelischen Kirche bezüglich des Instituts für Kirchenmusik an der Universität Greifswald geben.
Sofern eine andere Behörde die angefragten Informationen bereithält, bitte ich um Weiterleitung meiner Anfrage.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Dezember 2019
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7. Januar 2020
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