Bayerisches Heimleiter- und Tutorenprogramm an Studentenwohnheimen

Gibt es eine Richtlinie des Ministeriums für das Heimleiter- und Tutorenprogramm an Studentenwohnheimen, wie es von augenscheinlich allen Studentenwerken (z.B. München, Augsburg, Nürnberg) betrieben wird? Falls dem so ist, wie lautet diese?

Der Grund für mein Interesse ist, dass ich selbst als Tutor in einem Studentenwohnheim für ein Studentenwerk tätig war und gerne wüsste, ob ich meine Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß besagter Richtlinie hinreichend wahrgenommen habe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Rich…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Bayerisches Heimleiter- und Tutorenprogramm an Studentenwohnheimen [#171610]
Datum
6. Dezember 2019 14:29
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Richtlinie des Ministeriums für das Heimleiter- und Tutorenprogramm an Studentenwohnheimen, wie es von augenscheinlich allen Studentenwerken (z.B. München, Augsburg, Nürnberg) betrieben wird? Falls dem so ist, wie lautet diese? Der Grund für mein Interesse ist, dass ich selbst als Tutor in einem Studentenwohnheim für ein Studentenwerk tätig war und gerne wüsste, ob ich meine Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß besagter Richtlinie hinreichend wahrgenommen habe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171610 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freund…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
R.4-H1525.1.2/12/2 Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in; Bayerisches Heimleiter- und Tutorenprogramm an Studentenwohnheimen
Datum
12. Dezember 2019 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen