Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven

Anfrage an: Weser-Elbe Sparkasse

die Kooperationsvereinbarung mit den Eisbären Bremerhaven, wie sie ihn unter https://wespa.sparkasseblog.de/2019/11/04/weser-elbe-sparkasse-bleibt-weiter-premium-partner-der-eisbaeren/ beschreiben

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Koop…
An Weser-Elbe Sparkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven [#171805]
Datum
9. Dezember 2019 14:26
An
Weser-Elbe Sparkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kooperationsvereinbarung mit den Eisbären Bremerhaven, wie sie ihn unter https://wespa.sparkasseblog.de/2019/11/04/weser-elbe-sparkasse-bleibt-weiter-premium-partner-der-eisbaeren/ beschreiben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171805 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Weser-Elbe Sparkasse
Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen. Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail erhalten. Vielen Dank für…
Von
Weser-Elbe Sparkasse
Betreff
Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen.
Datum
9. Dezember 2019 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail erhalten. Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Eine eventuell erforderliche Antwort erhalten Sie in Kürze. Für den Fall, dass Sie uns per E-Mail Aufträge erteilt haben sollten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise: Zahlungs- oder Wertpapieraufträge (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Lastschriftrückgaben, Kauf- und Verkaufsaufträge) können wir per E-Mail nicht entgegennehmen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Onlinebanking oder wenden sich in solchen Fällen persönlich an unsere Mitarbeiter in den Filialen bzw. an unser KundenServiceCenter unter der Telefonnummer 0471/4800-0. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da sie automatisch erstellt wurde. Weitere Informationen und unsere Dienstleistungen erhalten Sie unter www.wespa.de. Mit freundlichen Grüßen
Weser-Elbe Sparkasse
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.12.2019, auf die Sie umgehend eine Eingangsbestätigung pe…
Von
Weser-Elbe Sparkasse
Betreff
Antwort: Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven [#171805]
Datum
2. Januar 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.12.2019, auf die Sie umgehend eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten haben. Zu Ihrem Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die von uns am 11.04.2019 im Sparkassenblog beschriebenen Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven teilen wir Ihnen folgendes mit: Soweit die Sparkasse als Wettbewerbsunternehmen privatrechtlich am Markt agiert, übt sie keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Behördenbegriffs des BremIFG aus (vgl. dazu Berger, NSpG, 2. Auflage 2006, § 8, Rdnr. 6 f.). Die Sparkasse bzw. ihr Vorstand ist danach keine Behörde i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass die Weser-Elbe Sparkasse mit ihren Sponsoringmaßnahmen keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. a BremIFG wahrnimmt. Unabhängig hiervon scheidet eine Auskunftserteilung zu den Sponsoringmaßnahmen deshalb aus, weil das Sponsoring-Budget Teil der jährlichen Wirtschaftspläne der Weser-Elbe Sparkasse ist, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach §§ 15, 21 Abs. 2 NSpG der Verschwiegenheit unterliegen, an die sich Verwaltungsrats- und Vorstandsmitglieder genauso zu halten haben wie alle Beschäftigten der Sparkasse. Darüber hinaus sind nach § 6 Abs. 2 BremIFG Informationen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, geschützt. Eine Informationserteilung in dem von Ihnen gewünschten Sinne ist geeignet im Sinne des Gesetzes, die Wettbewerbssituation von Mitbewerbern der Weser-Elbe Sparkasse zu fördern. Aus diesen Gründen sehen wir uns gehindert, Ihrem Antrag stattzugeben. ----- Weitergeleitet von [geschwärzt] am 09.12.2019 14:31 ----- Von: "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Datum: 09.12.2019 14:26 Betreff: Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven [#171805] Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kooperationsvereinbarung mit den Eisbären Bremerhaven, wie sie ihn unter https://wespa.sparkasseblog.de/2019/11/04/weser-elbe-sparkasse-bleibt-weiter-premium-partner-der-eisbaeren/ beschreiben Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ********************************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] *********************************************************
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Brem…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven“ [#171805] [#171805]
Datum
2. Januar 2020 16:35
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171805 Die Sparkasse weigert sich meine IFG-Anfrage zu beantworten. Dabei wurde – nach meiner Einschätzung – gerichtlich geklärt, dass Sparkassen Auskunfspflichtig sind. Siehe http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/wp-content/uploads/2009/11/VG-Koeln_6K203208.pdf Ebenso wurden inhaltlich ähnliche Anträge in anderen Bundesländern bereits als zulässig befunden, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-sponsoring-wirtschaftsball-2018/ Ich bitte um Ihre Einschätzung und Hilfe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171805.pdf Anfragenr: 171805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171805
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall dürften Sie tatsächlich keinen Anspruch nach dem Bremer Informationsf…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven“ [#171805] [#171805]
Datum
7. Januar 2020 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall dürften Sie tatsächlich keinen Anspruch nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) auf Herausgabe der verlangten Informationen haben. Das Problem hier ist, dass es sich bei der Weser-Elbe Sparkasse um eine gemeinsame Einrichtung der Länder Bremen und Niedersachsen handelt. Der zur Errichtung abgeschlossene Staatsvertrag enthält aber keine Regelung zum anwendbaren Informationsfreiheitsrecht. Hier wird zwar teilweise vertreten, dass dieses nach dem Sitzlandprinzip festgelegt werden sollte, wonach das Bremer Informationsfreiheitsgesetz Anwendung finden würde. Dies halten wir aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für vertretbar (siehe auch die beigefügte Stellungnahme der Informationsfreiheitsbeauftragten Hamburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins zum NDR). Eine solche Bestimmung ist im Staatsvertrag selbst zu treffen oder es muss eine gesetzliche Regelung bzw. Verpflichtung hierzu geschaffen werden. Wenn dies nicht erfolgt ist, wie bisher in wohl fast allen Staatsverträgen, unterliegen die so geschaffenen Mehr-Länder-Einrichtungen leider gar keinem Informationsfreiheitsgesetz. Daher erübrigt es sich, sich mit den meines Erachtens nicht durchgreifenden übrigen Einwendungen der Weser-Elbe Sparkasse auseinanderzusetzen. Dies haben wir bereits einem anderen Antragsteller (https://fragdenstaat.de/anfrage/sponsorings-49/) und auch der Weser-Elbe-Sparkasse in der entsprechenden Sache mitgeteilt. Der Antragsteller hat unsere Stellungnahme allerdings bis heute nicht öffentlich gemacht und auch bei der Weser-Elbe-Sparkasse scheint unsere Stellungnahme nicht an die Anträge bearbeitende Stelle weitergeleitet worden zu sein, sonst wäre Ihr Informationszugangsantrag vermutlich mit dieser Begründung abgelehnt worden. Um dies zukünftig bei weiteren Anfragen an die Weser-Elbe-Sparkasse zu vermeiden, sende ich dieses Schreiben CC. auch an die mit Ihnen dort in Kontakt getretene Person. Wir bedauern, Ihnen hier leider keine für Sie erfreulichere Rechtsauskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort.
 Ihre Antwort habe ich, wie es eigentlich von der Frag…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven“ [#171805] [#171805]
Datum
8. Januar 2020 14:10
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort.
 Ihre Antwort habe ich, wie es eigentlich von der FragDenStaat-Platform gedacht ist, veröffentlicht. Dennoch möchte ich sie zusätzlich bitten mir mitzuteilen wo sie das Sitzlandprinzip sehen. Insofern https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.73867.de (Brem.GBl. 2014, 375) den aktuellen Staatsvertrag darstellt, sehe ich dort, dass der Fall aufgrund von Art. 2 Abs. 3 anders gelagert ist, als der des Norddeutschen Rundfunks, in dessen Staatsvertrag habe ich solch einen Absatz nicht gefunden. Das anzuwendende Recht würde sich mit einer Verlagerung des Sitzlandes nicht automatisch ändern, wodurch ich ein konkreten Ausschluss des Sitzlandprinzips sehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171805
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in da muss mir tatsächlich damals ein Fehler unterlaufen sein. Ich war mir absolut sich…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven“ [#171805] [#171805]
Datum
10. Januar 2020 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da muss mir tatsächlich damals ein Fehler unterlaufen sein. Ich war mir absolut sicher, dass ich in den Staatsvertrag geschaut habe und dort kein anwendbares Recht allgemein geregelt gewesen wäre. Da tatsächlich aber Art. 2 Abs. 3 des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven das Recht der Freien Hansestadt Bremen im Übrigen für anwendbar erklärt, findet auch das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) auf die Weser-Elbe-Sparkasse Anwendung. Da es sich bei der Weser-Elbe-Sparkasse um einen Zweckverband und damit um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, gilt hier grundsätzlich auch § 1 Abs. 1 S. 1 BremIFG. Diese untersteht gemäß Art. 3 Abs. 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven der Aufsicht des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen und damit auch dem Land Bremen. Die Weser-Elbe-Sparkasse führt auch Aufgaben der Verwaltung durch, da hierfür nur relevant ist, dass eine Behörde im organisationsrechtlichen Sinne keine rechtsprechende oder gesetzgebende Tätigkeit ausführt. Das Sparkassen bzw. Sparkassen- und Giroverbände grundsätzlich nach einem Informationszugangsgesetz informationspflichtig sein können, wurde bereits vom Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.11.2012 – 26 K 1846/12 - entschieden. Zu den Einwendungen, die die Weser-Elbe-Sparkasse vorträgt, werden wir uns in Kürze nochmal äußern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in ihrem Schreiben vom 10.01.2020 teilten sie mir mit, dass sie sich in Kürze melden…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven“ [#171805]
Datum
12. Mai 2020 20:21
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in ihrem Schreiben vom 10.01.2020 teilten sie mir mit, dass sie sich in Kürze melden werden. Sollten sie das Versucht haben, möchte ich ihnen Mitteilen, dass eine mögliche weitere Antwort mich nicht erreicht hat. Wenn sie noch nichts weiteres geschrieben haben - was ich Aufgrund der Komplexität und der aktuellen Situation auch verstehen kann - möchte ich sie bitten mir mitzuteilen, wie sie meinen Antrag bisher weiter bearbeitet haben und wie ihre grobe zukünftige Vorgehensweise aussieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171805
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die lange "Funkstille". Aufgrund der Überlastung u…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven“ [#171805]
Datum
15. Mai 2020 18:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die lange "Funkstille". Aufgrund der Überlastung unserer Behörde war es uns bisher leider nicht möglich, Ihre Beschwerde weiter zu bearbeiten. Zunächst wiederholen wir nochmal unsere im Schreiben vom 10.01.2020 geäußerte (korrigierte) Rechtsauffassung, dass es sich bei der wespa um eine auskunftspflichtige Stelle im Sinne von § 1 Abs. 1 BremIFG handelt. Auch kann eine vertragliche oder gesetzliche einfache Verschwiegenheitsklausel die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) nicht aushebeln. Sonst stände auch bei jedem behördlichen Mitarbeiter die allgemeine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit der Auskunftspflicht nach dem BremIFG entgegen. Vertragliche Verschwiegenheitspflichten, die durch den Sponsoringvertrag selbst geschaffen wurden, sind zudem gemäß § 1 Abs. 2a BremIFG unzulässig. Der Sponsoringvertrag als Ganzer dürfte zudem nicht als Geschäftsgeheimnis geschützt sein, sondern allenfalls Teile hiervon. Ob sich auch die wespa auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach § 6 Abs. 1 S. 2 BremIFG berufen kann, ist umstritten, da es sich bei dieser um die informationspflichtige Stelle bzw. einen öffentlich-rechtlich organisierten Zweckverband und nicht um einen privaten Dritten handelt. Zu prüfen wäre hier aber zumindest § 3 Nr. 6 BremIFG, der den Informationszugang ausschließt, wenn und solange das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Landes, der Gemeinden oder der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen. Unabhängig hiervon stellt sich bei der Prüfung beider Normen die Frage, inwieweit das Bekanntwerden von Sponsoringverträgen tatsächlich geeignet ist, fiskalische Interessen der wespa im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen oder Wettbewerbsrelevanz in Bezug auf andere Banken haben kann. Denn hierbei handelt es sich unseres Erachtens nicht um das Kerngeschäft der wespa, sondern lediglich um eine Maßnahme, die der Werbung dient. Da uns die konkreten Inhalte des Sponsoringvertrags aber unbekannt sind, könnte hier die wespa ggf. hinsichtlich einzelner Regelungen einen entsprechenden Ausschlussgrund darlegen und die entsprechende Stelle im Vertrag dann schwärzen. Dieser Darlegungspflicht ist die wespa aber bisher nicht ausreichend nachgekommen. Allerdings könnten hier die Eisbären Bremerhaven ggf. Geschäftsgeheimnisse geltend machen. Diese müssten daher am Verfahren gemäß § 8 Abs. 1 BremIFG durch die wespa beteiligt werden. Da diese um verschiedene Sponsoren werben und diesen vermutlich unterschiedliche Gegenleistungen für unterschiedliche Sponsoringbeträge bieten, könnte hier ein Geheimhaltungsinteresse bezüglich einzelner Angaben in den Sponsoringverträgen mit einzelnen Sponsoren bestehen, um ihre Verhandlungsposition mit anderen Sponsoren nicht zu schmälern. Dies müssten die Eisbären Bremerhaven aber für die jeweiligen Informationen einzeln darlegen und die wespa müsste dies eigenständig überprüfen. Soweit uns dies aus dem bisherigen Schriftverkehr bekannt ist, ist eine Beteiligung der Eisbären Bremerhaven noch nicht erfolgt und auch keine eigenständige Prüfung hinsichtlich einzelner Vertragsinhalte, da die wespa die Auffassung vertreten hat, sie sei entweder überhaupt nicht auskunftspflichtig oder zumindest nicht hinsichtlich des Inhalts des Sponsoringvertrags. Deswegen setzen wir auch hier wieder die wespa in CC. und fordern diese hiermit auf, Ihren Antrag auf Informationszugang nochmals zu prüfen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften im BremIFG zu bearbeiten. Auch möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Sponsoringvertrag gemäß § 11 Abs. 4a BremIFG ohne personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und andere nach dem BremIFG geschützte Informationen im Transparenzportal zu veröffentlichen wäre, wenn dieser einen Gegenstandswert von mehr als € 50.000,- haben sollte. Auch bitten wir die wespa um Mitteilung über den weiteren Verfahrensgang. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, können Sie und die wespa sich jederzeit gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
Weser-Elbe Sparkasse
Guten Morgen [geschwärzt], in o. g. Sache lassen wir nach wie vor die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsanspruchs prü…
Von
Weser-Elbe Sparkasse
Betreff
Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven
Datum
10. Juni 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen [geschwärzt], in o. g. Sache lassen wir nach wie vor die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsanspruchs prüfen. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerungen. Sobald uns das Ergebnis der Prüfung vorliegt, kommen wir wieder unaufgefordert auf Sie zurück. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> ********************************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] *********************************************************

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Weser-Elbe Sparkasse
Sehr geehrteAntragsteller/in nach gründlicher Überprüfung des Sachverhalts und unter Einbindung der Eisbären Brem…
Von
Weser-Elbe Sparkasse
Betreff
Kooperation mit den Eisbären Bremerhaven
Datum
30. Juni 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach gründlicher Überprüfung des Sachverhalts und unter Einbindung der Eisbären Bremerhaven sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen. Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung, dass wir privatwirtschaftlich und nicht als Behörde handeln und somit keine Auskünfte erteilen müssen. Darüber hinaus haben die Eisbären Bremerhaven - als ein am Markt eindeutig privatwirtschaftlich handelndes Unternehmen - schriftlich mitgeteilt, dass sie keine Veröffentlichung wünschen. Die dargelegten Punkte sind aus unserer Sicht absolut nachvollziehbar. Insbesondere sehen die Eisbären ihre Position bei der Verhandlung mit neuen Sponsoren bzw. der Neuaushandlung auslaufender Verträge im Falle einer Veröffentlichung als deutlich nachteilig an. Die Eisbären betrachten die Details unserer Sponsoringverträge daher als Geschäftsgeheimnis. Bitte haben Sie schon aus diesem Grund Verständnis, dass wir von einer Weitergabe der Kooperationsvereinbarung absehen müssen. Wir haben unseren Standpunkt auch vollumfänglich der Aufsicht mitgeteilt. Hinsichtlich der Anmerkungen der LfDI zum Transparenzportal möchten wir gerne noch abschließend darauf hinweisen, dass der Gegenstandswert der Kooperationsvereinbarung deutlich unterhalb der Marke von 50.000,- EUR liegt. Freundliche Grüße