Anfrage zur sog. Morgenlage

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir Folgendes mit:


1. ob im Bundeskanzleramt regelmäßig oder wiederkehrend eine Zusammenkunft stattfindet, die formell oder informell unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramts als „Morgenlage“ bezeichnet wird,

2. wer regelmäßig oder üblicherweise an der als „Morgenlage“ bezeichneten Veranstaltung teilnimmt (Funktionsbeschreibung, Nennung von Amt/Aufgabe),

3. welchen Zweck die Veranstaltung verfolgt,

4. ob Dritte (Nichtangehörige des Bundeskanzleramts)

a) gelegentlich oder

b) regelmäßig oder

c) ausnahmsweise an der Veranstaltung teilnehmen,

5. in Erfüllung welcher Funktion Dritte an der Veranstaltung teilnehmen,

6. ob die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer bisher an der Veranstaltung teilgenommen hat,

7. ob Vorsitzende anderer im Bundestag vertretener Parteien teilnehmen können und ob dies bereits erfolgt ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. ob im Bund…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur sog. Morgenlage [#171808]
Datum
9. Dezember 2019 15:08
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. ob im Bundeskanzleramt regelmäßig oder wiederkehrend eine Zusammenkunft stattfindet, die formell oder informell unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramts als „Morgenlage“ bezeichnet wird, 2. wer regelmäßig oder üblicherweise an der als „Morgenlage“ bezeichneten Veranstaltung teilnimmt (Funktionsbeschreibung, Nennung von Amt/Aufgabe), 3. welchen Zweck die Veranstaltung verfolgt, 4. ob Dritte (Nichtangehörige des Bundeskanzleramts) a) gelegentlich oder b) regelmäßig oder c) ausnahmsweise an der Veranstaltung teilnehmen, 5. in Erfüllung welcher Funktion Dritte an der Veranstaltung teilnehmen, 6. ob die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer bisher an der Veranstaltung teilgenommen hat, 7. ob Vorsitzende anderer im Bundestag vertretener Parteien teilnehmen können und ob dies bereits erfolgt ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171808 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur sog. Morgenlage“ vom 09.12.2019 (#17…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur sog. Morgenlage [#171808]
Datum
11. Januar 2020 09:16
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur sog. Morgenlage“ vom 09.12.2019 (#171808) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171808