Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht

Anbei möchte ich wissen, welche konkreten Änderungen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November 2019 1 BvL 7/16 für Kunden des JobCenter Pankows ergeben und Zugang zu ALLEN interen Weisungen/Unterlagen, welche direkt mit diesem Urteil in Verbindung stehen.

15 Jahre haben Sie verfassungswidrig gehandelt...unglaublich...

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  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anbei möchte ich wi…
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Von
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Betreff
Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht [#171889]
Datum
10. Dezember 2019 17:40
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anbei möchte ich wissen, welche konkreten Änderungen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November 2019 1 BvL 7/16 für Kunden des JobCenter Pankows ergeben und Zugang zu ALLEN interen Weisungen/Unterlagen, welche direkt mit diesem Urteil in Verbindung stehen. 15 Jahre haben Sie verfassungswidrig gehandelt...unglaublich...
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171889 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 5. Novembe…
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
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Betreff
AW: Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht [#171889]
Datum
16. Januar 2020 18:12
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht“ vom 10.12.2019 (#171889) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171889

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Jobcenter Berlin Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften nach dem Informati…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht [#171889]
Datum
22. Januar 2020 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen eine gemeinsame Einrichtung richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch II nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG). Nicht vom Informationsanspruch umfasst sind noch zu erstellende Rechtsauskünfte und Berechnungen, denn der Anspruch ist nur auf bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen gerichtet. Zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Leistungsminderungen im SGB II sowie zur Umsetzung der Übergangsregelung des Gerichts bis zum Inkrafttreten von Neuregelungen durch den Gesetzgeber ist die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Berlin Pankow an die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gebunden. Alle Weisungen der Bundesagentur für Arbeit im Bereich SGB II - Grundsicherung - sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808823843 Die hier einschlägigen Weisungen zu den §§ 31 folgende Sozialgesetzbuch II sind unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf Ich bitte, die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrages zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen