Kontrollbericht zu Mylos, Reutlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mylos
Kaiserpassage 7
72764 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mylos, Reutlingen [#171969]
Datum
12. Dezember 2019 09:49
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mylos Kaiserpassage 7 72764 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171969 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Adresse mit.…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: WG: Kontrollbericht zu Mylos, Reutlingen [#171969]
Datum
18. Dezember 2019 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Adresse mit. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte reichen Sie die gewünschten Daten innerhalb der nächsten 14 Tage nach. Sollten wir bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, wird die Anfrage als unvollständig abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ablehnung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betrieb: Mylos in Reutlingen Sehr geehrteA…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Mylos, Reutlingen [#171969]
Datum
21. Januar 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Ablehnung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betrieb: Mylos in Reutlingen Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom12.12.2019 ergeht folgende Entscheidung: Ihr Antrag auf Gewährung von Information gem. §§ 1, 2 Abs. 1 VIG wird abgelehnt. Begründung: Sie haben Informationen über die Ergebnisse der beiden letzten Betriebsprüfungen im o.g. Betrieb beantragt. Auf unser Schreiben vom 18.12.2019 haben Sie sich nicht geäußert. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird die vollständige Adresse für den postalischen Schriftverkehr benötigt. Hinweis: Bei Mitteilung Ihrer vollständiger Anschrift kann der Antrag wiederbelebt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
#171969 VIG-Anfrage zu Mylos Ablehnung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betrieb:Mylos,…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
#171969 VIG-Anfrage zu Mylos
Datum
18. Februar 2020 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Betrieb:Mylos, Kaiserpassage 7 in 72764 Reutlingen Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 12.12.19 ergeht folgende Entscheidung: Ihr Antrag auf Gewährung von Information gem. §§ 1, 2 Abs. 1 VIG wird abgelehnt. Begründung: Sie haben Informationen über die Ergebnisse der beiden letzten Betriebsprüfungen im o.g. Betrieb beantragt. Auf unsere Mail vom 18.12.2019 haben Sie sich nicht geäußert. Sie haben uns Ihre vollständige Adresse nicht mitgeteilt. Unsere Auskünfte werden aufgrund der Datenschutzverordnung ausschließlich postalisch erteilt. Ohne Angabe Ihrer Adresse kann dem leider nicht Folge geleistet werden. Mit freundlichem Gruß