Anfrage: Gültigkeit Notenschutz (Fachoberschule Sozialwesen) – fachpraktische Tätigkeit und Anleitung (in digitaler Form )

Gilt der Notenschutz, gemäß BaySchO §34 Abs. 1, 6 und 7, auch für die Bewertung von digitalen Leistungserhebungen (Blockbericht) im Fach Fachachpraktische Tätigkeit und Anleitung an der Fachoberschule (FOBOSO §13 Abs. 1)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gilt der Notensch…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Gültigkeit Notenschutz (Fachoberschule Sozialwesen) – fachpraktische Tätigkeit und Anleitung (in digitaler Form ) [#172177]
Datum
15. Dezember 2019 22:53
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gilt der Notenschutz, gemäß BaySchO §34 Abs. 1, 6 und 7, auch für die Bewertung von digitalen Leistungserhebungen (Blockbericht) im Fach Fachachpraktische Tätigkeit und Anleitung an der Fachoberschule (FOBOSO §13 Abs. 1)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172177 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Anfrage Notenschutz Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzliche Regelungen zum Nachteilsausgleich finden Sie in f…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Anfrage Notenschutz
Datum
8. Januar 2020 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzliche Regelungen zum Nachteilsausgleich finden Sie in folgender Handreichung: http://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/nachteilsausgleich-notenschutz/ Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fachbetreuung bzw. Schulleitung. Für Ihren weiteren Weg wünschen wir Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen