Zahlen für Stille SMS

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes sowie der Polizeidirektionen; jeweils für die Jahre 2018 und 2019.
Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS [#172256]
Datum
17. Dezember 2019 09:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes sowie der Polizeidirektionen; jeweils für die Jahre 2018 und 2019. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172256
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Dezember 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Dezember 2019 11:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang Ihres Antrages, der auf hiesiger Dienstelle bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich der von Ihn…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Januar 2020 09:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen erlaube ich mir, Ihnen wie folgt mitzuteilen: Die Zahl der versendeten Stillen SMS für die Polizei Berlin (LKA und Direktionen) beträgt im Jahr 2018 – 447.972 und im Jahr 2019 – 336.569. Statistische Einzelerfassungen für das LKA und die Direktionen erfolgen nicht und können somit auch nicht übermittelt werden. Eine Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen ist leider nicht möglich, da hierzu gleichfalls keine gesonderte statistische Erfassung erfolgt. Hinsichtlich der Zahlen des Landesamtes für Verfassungsschutzes bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass gemäß § 32 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführten Akten keine Anwendung findet. Diese Auskunft erfolgt kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen