Nachschreibe-Abiturklausuren

Die Nachschreibe-Abiturklausuren von 2019 aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe und die dazugehörigen Erwartungshorizonte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    16. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Nachschre…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachschreibe-Abiturklausuren [#172289]
Datum
17. Dezember 2019 15:12
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Nachschreibe-Abiturklausuren von 2019 aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe und die dazugehörigen Erwartungshorizonte.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172289 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Aufgaben des Nebentermins 2019 kann ich Ihnen, anders als von Ihnen beantragt, z…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] Nachschreibe-Abiturklausuren [#172289]
Datum
17. Dezember 2019 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Aufgaben des Nebentermins 2019 kann ich Ihnen, anders als von Ihnen beantragt, zurzeit nicht zur Verfügung stellen. Begründung: Die Ablehnung beruht auf § 6 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 IZG-SH sowie § 6 i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 IZG-SH: Hiernach kann die Bekanntgabe von Informationen zum einen versagt werden, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen informationspflichtiger Stellen hätte und das entsprechende öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 IZG-SH). Zum anderen kann sie auch dann versagt werden, wenn sie sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stelle bezieht, die zum Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses erforderlich sind und das daraus ergebende öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 IZG-SH). Beides ist vorliegend der Fall, weil die genannten Aufgaben im laufenden Schuljahr noch für innerschulische Prüfungszwecke Verwendung finden können. Dies erfordert es, die Aufgaben vertraulich zu behandeln. Mit freundlichem Gruß