Haager Landkriegsordnung noch immer gültig?

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sehr gehrte Damen und Herren,
bei Wikipedia habe ich mich über die Haager Landkriegsordnung (HLKO) informiert.
thttps://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung
Demnach hat die HLKO noch Rechtsgültigkeit?
Bedeutet dies, dass die Bestimmungen der HKLO für die Bundesrepublik Deutschland bis heute Gültigkeit besitzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr gehrte Damen u…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haager Landkriegsordnung noch immer gültig? [#172298]
Datum
17. Dezember 2019 18:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr gehrte Damen und Herren, bei Wikipedia habe ich mich über die Haager Landkriegsordnung (HLKO) informiert. thttps://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung Demnach hat die HLKO noch Rechtsgültigkeit? Bedeutet dies, dass die Bestimmungen der HKLO für die Bundesrepublik Deutschland bis heute Gültigkeit besitzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172298 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Haager Landkriegsordnung noch immer gültig?“ vom…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haager Landkriegsordnung noch immer gültig? [#172298]
Datum
21. Januar 2020 14:31
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Haager Landkriegsordnung noch immer gültig?“ vom 17.12.2019 (#172298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172298 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
WG: Ihre Anfrage an das Bundeskanzleramt
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihre Anfrage an das Bundeskanzleramt
Datum
23. Januar 2020 07:12
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
796,0 KB