Natrium-Pentobarbital

Wie viele Anträge auf die Zuweisung von Natrium-Pentobarbital sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2.3.2017 in Ihrer Behörde eingegangen? ( siehe
https://www.bverwg.de/020317U3C19.15.0 )

Wie viele sind derzeit in Bearbeitung?

Wie viele davon wurden bewilligt?

Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

Falls Anträge abgelehnt wurden, mit welchen Begründungen erfolgte dies?

Bitte teilen Sie alle Vorschriften bezüglich der Bearbeitung derartiger Anträge, egal ob schriftlich oder mündlich an Sachbearbeiter weitergegeben) mit.

Bitte nennen Sie alle Anweisungen und Vorschriften die geeignet sind die Bearbeitung der Anträge stark zu verzögern, beispielsweise durch Geheiß des Gesundheitsminister (siehe https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/18-09-2019/helling-plahr-spahn-sitzt-thema-aus ).

Bitte nennen Sie alle Auswirkungen der Aufforderung des Gesundheitsministers dem genannten Urteil zuwider zu handeln ( https://hpd.de/artikel/inakzeptabel-und-grob-rechtswidrig-16527 ) sowohl für die Bearbeitung der Anträge, als auch für die Organisation Ihres Ministeriums.

Gibt es Rechtsgutachten zu der Thematik um Natrium-Pentobarbital, egal ob vor oder nach dem genannten Urteil?
Wenn ja, bitte um Nennung und Zusendung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Anträge a…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Natrium-Pentobarbital [#172312]
Datum
17. Dezember 2019 20:45
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anträge auf die Zuweisung von Natrium-Pentobarbital sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2.3.2017 in Ihrer Behörde eingegangen? ( siehe https://www.bverwg.de/020317U3C19.15.0 ) Wie viele sind derzeit in Bearbeitung? Wie viele davon wurden bewilligt? Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Falls Anträge abgelehnt wurden, mit welchen Begründungen erfolgte dies? Bitte teilen Sie alle Vorschriften bezüglich der Bearbeitung derartiger Anträge, egal ob schriftlich oder mündlich an Sachbearbeiter weitergegeben) mit. Bitte nennen Sie alle Anweisungen und Vorschriften die geeignet sind die Bearbeitung der Anträge stark zu verzögern, beispielsweise durch Geheiß des Gesundheitsminister (siehe https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/18-09-2019/helling-plahr-spahn-sitzt-thema-aus ). Bitte nennen Sie alle Auswirkungen der Aufforderung des Gesundheitsministers dem genannten Urteil zuwider zu handeln ( https://hpd.de/artikel/inakzeptabel-und-grob-rechtswidrig-16527 ) sowohl für die Bearbeitung der Anträge, als auch für die Organisation Ihres Ministeriums. Gibt es Rechtsgutachten zu der Thematik um Natrium-Pentobarbital, egal ob vor oder nach dem genannten Urteil? Wenn ja, bitte um Nennung und Zusendung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172312 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0113-IFG, Hr. Antragsteller/in, Natrium-Pentobarbital#0004 Gebührenhinweis
Datum
9. Januar 2020 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
176,3 KB
geschwärzt
389,7 KB
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