Natrium-Pentobarbital
Wie viele Anträge auf die Zuweisung von Natrium-Pentobarbital sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2.3.2017 in Ihrer Behörde eingegangen? ( siehe
https://www.bverwg.de/020317U3C19.15.0 )
Wie viele sind derzeit in Bearbeitung?
Wie viele davon wurden bewilligt?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Falls Anträge abgelehnt wurden, mit welchen Begründungen erfolgte dies?
Bitte teilen Sie alle Vorschriften bezüglich der Bearbeitung derartiger Anträge, egal ob schriftlich oder mündlich an Sachbearbeiter weitergegeben) mit.
Bitte nennen Sie alle Anweisungen und Vorschriften die geeignet sind die Bearbeitung der Anträge stark zu verzögern, beispielsweise durch Geheiß des Gesundheitsminister (siehe https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/18-09-2019/helling-plahr-spahn-sitzt-thema-aus ).
Bitte nennen Sie alle Auswirkungen der Aufforderung des Gesundheitsministers dem genannten Urteil zuwider zu handeln ( https://hpd.de/artikel/inakzeptabel-und-grob-rechtswidrig-16527 ) sowohl für die Bearbeitung der Anträge, als auch für die Organisation Ihres Ministeriums.
Gibt es Rechtsgutachten zu der Thematik um Natrium-Pentobarbital, egal ob vor oder nach dem genannten Urteil?
Wenn ja, bitte um Nennung und Zusendung.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum17. Dezember 2019
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21. Januar 2020
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