Sehr geehrte
<< Anrede >>
ich erhielt heute die von mir erfragten Informationen. Vielen Dank. Bevor ich diese jedoch entsprechend geschwärzt veröffentliche möchte ich gern einige Interpretationsfragen stellen, die zentral für die Deutung Ihrer Schreiben sind. Sie schreiben in Ihrer Antwort an die Hochschule (u.a.):
"Das von Ihnen angeführte Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und störungsfreier Frequenznutzung kann auch durch hochschulinterne Maßnahmen gelöst werden. Dass unbefugte Dritte Zugriff auf hochschulinterne Daten erhalten, kann etwa durch eine sichere Verschlüsselung des hochschuleigenen WLANs sichergestellt werden. Auch bleibt es der Hochschule unbenommen, ihre Nutzer auf privatrechtlichem Weg, etwa mit einer Hausordnung oder entsprechend gestalteten Arbeitsverträgen dazu zu verpflichten, keine eigenen WLAN Sender neben dem hochschuleigenen Netzwerk zu nutzen oder sensible Forschungsinformationen nicht über das allgemein zugeteilte und somit öffentlich zugängliche WLAN zu verschicken."
Mir ist zugetragen worden, dass die betroffene Hochschule diese Aussagen als rechtsverbindliche Erlaubnis der Bundesnetzagentur darstellt, mithilfe administrativer Maßnahmen die Frequenznutzung auf Ihrem Gelände für die Hochschulmitglieder einzuschränken. Es lässt sich auch aus meiner Sicht durchaus als verbindliche Rechtsauskunft Ihrer Behörde interpretieren.
Das steht jedoch im Gegensatz zu meiner Anfrage hier
https://fragdenstaat.de/a/170344 , wonach Sie feststellen, für eine Erlaubnis auf dieser rechtlichen Ebene nicht zuständig zu sein und das Problem als derzeit rechtlich noch nicht geklärt ansehen.
1. Ich bitte um Interpretationshilfe Ihrer Antwort an die betroffene Hochschule. Tatsächlich lässt sich Ihre Antwort auch so lesen, dass Sie lediglich einen nicht rechtlichsverbindlich gemeinten Vorschlag machen, von dem Sie jedoch selbst dessen Rechtmäßigkeit nicht einschätzen können.
2. Liegen der Bundesnetzagentur Rechtsgutachten, Urteile o.ä. vor, die für eine deutsche Hochschule auf öffentlichem Grund und Boden klären, in wie fern es statthaft ist, mithilfe administrativer Maßnahmen die Frequenznutzung für Allgemeinzuteilungen für Ihre Mitglieder einzuschränken (Abwägung Persönlichkeitsrechte, Gleichbehandlungsgrundsatz, Freiheit der Forschung und Lehre...)? Wenn ja, bitte ich um Übersendung.
3. Glaubt die Bundesnetzagentur, dass es statthaft ist, dass eine deutsche Hochschule auf öffentlichem Grund und Boden Ihre Mitglieder mithilfe administrativer Maßnahmen an der Frequenznutzung einer Allgemeinzuteilung hindert?
4. Sollte im Falle einer Klarstellung/Berichtigung Ihrer Aussagen an die betroffene Hochschule weiterer Briefverkehr entstehen, in dem Sie bestimmte Aussagen deutlicher und klarer formulieren, bitte ich um Übersendung dieses Briefverkehrs.
Entschuldigen Sie bitte meine Nachfragen, aber es ist mir wichtig festzustellen, welche Einstellung die Bundesnetzagentur zu diesem Thema hat und welche nicht und wofür Sie sich selbst hier als zuständig betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Anfragenr: 172318
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/172318
https://www.th-wildau.de/hochschule/zen…