3. Anfrage zu Kölner Teller und Berliner Kissen in der Waldstraße in Bad Breisig.

In Vorlage zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Hochwasserausschusses der Verbandsgemeine Bad Breisig am 10.09.2013, u. a. zum Thema Kölner Teller in der Waldstraße 85 steht der folgende Satz:

"Die Situation im Bereich der Waldstraße 85 ... kann mit der Situation im Bereich der Waldstraße 69 nicht verglichen werden, da dort ein ganz anderer Sachverhalt zu Grunde liegt".

Bitte senden Sie mir Dokumente, denen ich entnehmen kann, welche andere Situation in der Waldstraße 69 gegenüber der Situation in der Waldstraße 85 zu Grunde liegt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2016
  • Frist
    2. August 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Vorlage zur…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
3. Anfrage zu Kölner Teller und Berliner Kissen in der Waldstraße in Bad Breisig. [#17232]
Datum
1. Juli 2016 14:53
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Vorlage zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Hochwasserausschusses der Verbandsgemeine Bad Breisig am 10.09.2013, u. a. zum Thema Kölner Teller in der Waldstraße 85 steht der folgende Satz: "Die Situation im Bereich der Waldstraße 85 ... kann mit der Situation im Bereich der Waldstraße 69 nicht verglichen werden, da dort ein ganz anderer Sachverhalt zu Grunde liegt". Bitte senden Sie mir Dokumente, denen ich entnehmen kann, welche andere Situation in der Waldstraße 69 gegenüber der Situation in der Waldstraße 85 zu Grunde liegt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage vom 10.09.2013, „u.a. zum Thema Köl…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
3. Anfrage zu Kölner Teller und Berliner Kissen in der Waldstraße in Bad Breisig. [#17232]
Datum
8. August 2016 07:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage vom 10.09.2013, „u.a. zum Thema Kölner Teller in der Waldstraße 85…“. Über die Sitzungsvorlage hinaus gibt es keine weiteren Dokumente oder Begründungen die den einzelnen Wortlaut einer Sitzungsvorlage nochmals erklären. Die Anbringung der „Kölner Teller“ im Bereich von Waldstraße 85 wurden seinerzeit mit einer gewissen Anzahl von Verkehrsunfällen im besagten Bereich begründet. In der Gesamtthematik bitten wir Sie jedoch nochmals, die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Breisig abzuwarten. Sobald die Thematik dort abschließend behandelt wurde, informieren wir Sie umgehend darüber und werden im Anschluss die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Mit freundlichen Grüßen