Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

mit Epid. Bull. 30/2010 haben Sie die Empfehlung der Masernimpfung „eine Dosis für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur einer Impfung in der Kindheit“ aufgenommen. Dies sollte „insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten“ gelten. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Gesetzesentwurf an dieser Empfehlung orientiert. Eine sachliche und faktische Begründung für diese Empfehlung, insbesondere die Jahrgangsangabe findet sich im o.g. Bulletin nicht! Begründend heißt es auf Ihrer Webseite: „Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht. Dies belegen sero-epidemiologische Daten, nach denen in der Vorimpfära 95-98% der Kinder bis zum 10. Lebensjahr eine Immunität gegen Masern aufwiesen“ Im Umkehrschluss folgern Sie offenbar, dass eine solche Immunität nach 1970 durch die Impfung nicht mehr bestehe? Die Behauptung allein stellt allerdings für mich immer noch keine sachliche Begründung dar, warum nach 1970 geborene nicht ebenfalls einen sehr hohen Anteil natürlicher Immunität aufweisen sollten. Die Impfung für Masern wurde in der BRD nicht 1970 eingeführt. Eine Empfehlung der STIKO wurde erstmalig 1973 ausgesprochen, jedoch erfolgte eine breite Anwendung erst ab den 80er Jahren (Impfempfehlungen im Überblick Stand 13.12.2018). Die Errechneten Durchimpfungsraten lagen 1973 bei nur 23%, 1976 bei lediglich 39% (Siehe Stickl, H. 1983, S. 610. Gezählt wurden hierbei der Masern-Impfstoff, sowie die Kombinationen des Masern-Mumps- und des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff). Es wurde breit in der allgemeinen Fachschaft davon ausgegangen, dass das Virus bei derart geringen Durchimpfungsraten in die Impflücken einbricht. Bereits 1969 forderte Henneberg Meldepflicht für Masern um entsprechend valide Daten zu erhalten.
Ich bitte daher
1) Masernerkrankungsstatistiken der 60er, 70er und 80er Jahre vorzulegen, die Ihre aufgestellte indirekte Behauptung, nach 1970 sei eine natürliche Immunisierung derart zurück gegangen, dass keine Immunität durch natürliche Erkrankung im Kindesalter mehr vorliegt, belegen.
2) machen sie die sero-epidemiologische Daten auf die Sie ihre Behauptung stützen öffentlich.
3) legen Sie sero-epidemiologische Daten der Jahrgänge nach 1970 vor
4) zu begründen, warum eine Meldepflicht für Masern, die seit Ende der 60er Jahre immer wieder gefordert wurde, erst 2001 eingeführt wurde.
5) Auf welche (weitern) Fakten und Daten stützen Sie die Annahme eine Immunisierung durch Wildvirus habe in den Jahrgängen nach 1970 nicht mehr stattgefunden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit Epid. Bull. 30/…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
18. Dezember 2019 00:17
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Epid. Bull. 30/2010 haben Sie die Empfehlung der Masernimpfung „eine Dosis für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur einer Impfung in der Kindheit“ aufgenommen. Dies sollte „insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten“ gelten. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Gesetzesentwurf an dieser Empfehlung orientiert. Eine sachliche und faktische Begründung für diese Empfehlung, insbesondere die Jahrgangsangabe findet sich im o.g. Bulletin nicht! Begründend heißt es auf Ihrer Webseite: „Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht. Dies belegen sero-epidemiologische Daten, nach denen in der Vorimpfära 95-98% der Kinder bis zum 10. Lebensjahr eine Immunität gegen Masern aufwiesen“ Im Umkehrschluss folgern Sie offenbar, dass eine solche Immunität nach 1970 durch die Impfung nicht mehr bestehe? Die Behauptung allein stellt allerdings für mich immer noch keine sachliche Begründung dar, warum nach 1970 geborene nicht ebenfalls einen sehr hohen Anteil natürlicher Immunität aufweisen sollten. Die Impfung für Masern wurde in der BRD nicht 1970 eingeführt. Eine Empfehlung der STIKO wurde erstmalig 1973 ausgesprochen, jedoch erfolgte eine breite Anwendung erst ab den 80er Jahren (Impfempfehlungen im Überblick Stand 13.12.2018). Die Errechneten Durchimpfungsraten lagen 1973 bei nur 23%, 1976 bei lediglich 39% (Siehe Stickl, H. 1983, S. 610. Gezählt wurden hierbei der Masern-Impfstoff, sowie die Kombinationen des Masern-Mumps- und des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff). Es wurde breit in der allgemeinen Fachschaft davon ausgegangen, dass das Virus bei derart geringen Durchimpfungsraten in die Impflücken einbricht. Bereits 1969 forderte Henneberg Meldepflicht für Masern um entsprechend valide Daten zu erhalten. Ich bitte daher 1) Masernerkrankungsstatistiken der 60er, 70er und 80er Jahre vorzulegen, die Ihre aufgestellte indirekte Behauptung, nach 1970 sei eine natürliche Immunisierung derart zurück gegangen, dass keine Immunität durch natürliche Erkrankung im Kindesalter mehr vorliegt, belegen. 2) machen sie die sero-epidemiologische Daten auf die Sie ihre Behauptung stützen öffentlich. 3) legen Sie sero-epidemiologische Daten der Jahrgänge nach 1970 vor 4) zu begründen, warum eine Meldepflicht für Masern, die seit Ende der 60er Jahre immer wieder gefordert wurde, erst 2001 eingeführt wurde. 5) Auf welche (weitern) Fakten und Daten stützen Sie die Annahme eine Immunisierung durch Wildvirus habe in den Jahrgängen nach 1970 nicht mehr stattgefunden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172322 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Entgegen Ihrer Annahme ver…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
8. Januar 2020 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Entgegen Ihrer Annahme verlässt der von Ihnen begehrte Informationszugang den Rahmen einer "einfachen" Auskunft. Vielmehr erfordert er einen gewissen Rechercheaufwand, den wir vorab grob mit einer Stunde einer Mitarbeiterin des höheren Dienstes veranschlagen. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. Nr. 1.2 der Anlage der Informationsgebührenverordnung eine Gebühr in Höhe von 30 bis 250 Euro zu erheben. Entsprechend dem Verwaltungsaufwand für die Zusammenstellung der erbetenen Angaben würden wir hier eine Gebühr in der Größenordnung von 60 Euro ansetzen, die allerdings entsprechend dem tatsächlichen Aufwand auch höher oder niedriger ausfallen kann. Wir bitten Sie um Mitteilung, wenn Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Ihren Hinweis zur Kenntnis und halte meine Anfrage aufrecht. Allerdings er…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
8. Januar 2020 23:27
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Ihren Hinweis zur Kenntnis und halte meine Anfrage aufrecht. Allerdings erwarte ich insbesondere bei einer kostenpflichtigen Anfrage belastbare Daten. Einer Gebühr über 250 € stimme ich nicht zu, grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Teil der Daten keinen Rechercheaufwand erfordert, da solche Erhebungen bei der Einführung der Empfehlung zusammengetragen worden sein müssen, eine Recherche also bereits vor Veröffentlichung einer solchen Empfehlung stattgefunden hat. Desweiteren besteht besonderes öffentliches Interesse an diesen Informationen, da die Empfehlung als Grundlage in ein Bundesgesetz aufgenommen wurde und damit die wissenschaftliche Validität von gehobener Bedeutung ist, daher greift meines Erachtens § 2 IFGGebV für eine Ermäßigung der Gebühren, bzw. eine Befreiung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172322
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Worauf begründet sich die Aussage, die natürlich…
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Betreff
AW: Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
17. Februar 2020 14:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab?“ vom 18.12.2019 (#172322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172322
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte finden Sie beigefügt unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage v. 18.12.2019. Bitt…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
24. Februar 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte finden Sie beigefügt unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage v. 18.12.2019. Bitte finden Sie gleichfalls beigefügt den Kostenbescheid für den gewährten Informationszugang. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ..Ich danke für die Antwort, Betrag ist bereits überwiesen. Allerdnings sind im dem …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
25. Februar 2020 12:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ..Ich danke für die Antwort, Betrag ist bereits überwiesen. Allerdnings sind im dem von Ihnen genannten Bulletin 32/2010 in der Begründung wesentlich mehr Unterlagen genannt, als nur die Studie über die Seroprävalenz. Diese Daten müssten ja auch Aktenkundig und zugänglich sein und daher keinen erhöhten neuerlichen Ermittlungsaufwand erfordern. Daher bitte ich um Überprüfung ob die Informationen vollständig sind und die Ergebnisse der Datenbanken, sowie die ausgesuchten Artikel der Handsuche ebenfalls öffentlich zur Verfügung zu stellen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172322

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in die in der Mitteilung der STIKO zitierten Publikationen sind in wissenschaftlichen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Worauf begründet sich die Aussage, die natürliche Immunität gegen Masern nähme bei den ab 1970 geborenen ab? [#172322]
Datum
6. März 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die in der Mitteilung der STIKO zitierten Publikationen sind in wissenschaftlichen Zeitschriften und Datenbanken oder als Monografien nachzulesen und über wissenschaftliche Bibliotheken in der Regel zu beschaffen. Teilweise sind sie auch im Internet frei verfügbar. Auch soweit die Publikationen im Einzelfall physisch bei uns vorhanden sind, sind sie als bloßes Arbeitsmittel nicht Teil der amtlichen Aufzeichnungen und unterfallen deshalb auch nicht dem gesetzlichen Anspruch auf Informationszugang. Zudem kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann (§ 9 Abs. 3 des Informationsfreiheitsgesetzes). Wir bitten Sie um Verständnis, dass es uns aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, umfangreiche Sammlungen von wissenschaftlichen Publikationen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen