Erweiterungen um den Bordellbetrieb Siemensstraße 10, hier Disco "Vision"

Im Laufe des Jahres 2019 wurden Erweiterungen um das Bordell "Erotic Island" in der Siemensstraße 10 ersichtlich, u.a. ist eine Discothek namens "Vision" hinzugekommen.

Es wird Einsicht in die bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsunterlagen begehrt, u.a. zu Anbauten / Erweiterungsbauten nach BauGB bzw. HGO, zum Betrieb eines Tanzlokals und von Alkoholausschank nach gewO bzw. HGastG.

Desweiteren möge dargelegt werden, wie die Einhaltung der Auflagen aus dem Bereich des Jugentschutzes (u.a. Eintritt nur für über 18-jährige) überwacht wird.

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  • Datum
    18. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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i.V. Dr. med. Andreas Matusch
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Laufe…
An Universitätsstadt Marburg Details
Von
i.V. Dr. med. Andreas Matusch
Betreff
Erweiterungen um den Bordellbetrieb Siemensstraße 10, hier Disco "Vision" [#172367]
Datum
18. Dezember 2019 15:01
An
Universitätsstadt Marburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Laufe des Jahres 2019 wurden Erweiterungen um das Bordell "Erotic Island" in der Siemensstraße 10 ersichtlich, u.a. ist eine Discothek namens "Vision" hinzugekommen. Es wird Einsicht in die bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsunterlagen begehrt, u.a. zu Anbauten / Erweiterungsbauten nach BauGB bzw. HGO, zum Betrieb eines Tanzlokals und von Alkoholausschank nach gewO bzw. HGastG. Desweiteren möge dargelegt werden, wie die Einhaltung der Auflagen aus dem Bereich des Jugentschutzes (u.a. Eintritt nur für über 18-jährige) überwacht wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen i.V. << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172367 Postanschrift i.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen i.V. Dr. med. Andreas Matusch

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