Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Shirin
Heinrich-Heine-Straße 20
88045 Friedrichshafen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2019
  • Frist
    22. Januar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
20. Dezember 2019 13:06
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Shirin Heinrich-Heine-Straße 20 88045 Friedrichshafen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172485 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb "Shirin" in der Heinrich-Heine-Str. 20 in Friedrichshafen wurd…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
2. Januar 2020 15:39
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb "Shirin" in der Heinrich-Heine-Str. 20 in Friedrichshafen wurde abgemeldet. Uns liegen daher keine aktuellen Kontrollberichte vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 02.01.2020, in der Sie mir mitteilten, dass der…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
4. Januar 2020 00:34
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 02.01.2020, in der Sie mir mitteilten, dass der Betrieb "Shirin" in der Heinrich-Heine-Straße 20 abgemeldet sei. In diesem Falle bitte ich Sie, mir folgendes mitzuteilen bzw. zukommen zu lassen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen vor Abmeldung des Betriebes "Shirin" stattgefunden? 2. Falls es hierbei zu Beanstandungen kam, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. 3. Welcher Betrieb ist seit ca. Dezember 2019 in der Heinrich-Heine-Straße 20 gemeldet? Die Lokalität wurde mit teilweise den gleichen Mitarbeitern wieder bzw. neu eröffnet. 4. Haben seit der Wieder- bzw. Neueröffnung lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 5. Falls es hierbei zu Beanstandungen kam, beantrage ich hiermit ebenfalls die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172485
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb in der Heinrich-Heine-Str. 20 in Friedrichshafen heißt laut unserer Dat…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
7. Januar 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb in der Heinrich-Heine-Str. 20 in Friedrichshafen heißt laut unserer Datenbank "Parma". Wir werden Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu o.g. Betrieb entsprechend bearbeiten. In den nächsten Tagen erhalten Sie weitere Informationen per Post. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Antrag gemäß § 2 Verbraucherinformatinsgesetz (VIG) Ihre E-Mail über „www.fragdenstaat.de“ vom 20.12.2019 Betrieb:…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gemäß § 2 Verbraucherinformatinsgesetz (VIG) Ihre E-Mail über „www.fragdenstaat.de“ vom 20.12.2019 Betrieb: Parma, Heinrich-Heine-Str. 20, 88045 Friedrichshafen
Datum
7. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

50,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag gemäß § 2 VIG zu o.g. Betrieb haben wir am 20.12.2019 per E-Mail über das Online-Portal www.fragdenstaat.de erhalten. Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen. Allerdings ist es bei der Zugänglichmachung der von Ihnen beantragten Informationen über das Internet schwerer, die Geheimhaltungsinteressen des Dritten zu gewährleisten. Insofern werden wir Ihren Antrag schriftlich bearbeiten. Da Dritte zur Beantwortung der Frage zu beteiligen sind verlängert sich die Frist zur Bescheidung gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offengelegt werden kann. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.bodenseekreis.de einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag gemäß § 2 Verbraucherinformatinsgesetz (VIG) Ihre E-Mail über „www.fragdenstaat.de“ vom 20.12.2019 Betr…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag gemäß § 2 Verbraucherinformatinsgesetz (VIG) Ihre E-Mail über „www.fragdenstaat.de“ vom 20.12.2019 Betrieb: Parma, Heinrich-Heine-Str. 20, 88045 Friedrichshafen [#172485]
Datum
31. Januar 2020 21:58
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172485 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Heinrich-Heine-Str. 20 in Friedrichshafen gab es in der jüngeren Vergangenhei…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
5. März 2020 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der Heinrich-Heine-Str. 20 in Friedrichshafen gab es in der jüngeren Vergangenheit einen regen Betreiberwechsel. Auch der Betrieb „Parma“ wurde abgemeldet, diese Information wurde jedoch erst einige Zeit später in unserer Datenbank aktualisiert. Inzwischen heißt der Betrieb in der Heinrich-Heine Str. 20 in Friedrichshafen laut unserer Datenbank „Son’s Korean Food“. Bitte teilen Sie uns kurz mit, ob wir Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz nun entsprechend für den o.g. Betrieb bearbeiten sollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich in den entsprechenden Zeiträumen selbst Kunde war, interessieren mich nur die…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
10. März 2020 21:17
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich in den entsprechenden Zeiträumen selbst Kunde war, interessieren mich nur die jeweils letzten beiden Kontrollberichte der ehemaligen Betriebe "Shirin" und "Parma". Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172485 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinf…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shirin, Friedrichshafen [#172485]
Datum
11. März 2020 08:19
Status
smime.p7s
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erfolgt in einem förmlichen Verwaltungsverfahren. In einem solchen Verfahren sind in der Regel auch Dritte, deren rechtliche Interessen berührt sein können, zu beteiligen bzw. anzuhören (vgl. §§ 5 Abs. 1 VIG, 28 Abs. 1 LVwVfG). Darüber hinaus ist gemäß § 5 Abs. 2 VIG die Entscheidung über einen Antrag nach dem VIG auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Die Beteiligung des Dritten sowie die Mitteilung der Entscheidung über den Antrag an den Dritten (Betreiber des Betriebs) ist bei einem abgemeldeten Betrieb ohne zustellfähige Betriebsadresse nicht möglich. Damit ist die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen