Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern

wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet?
Falls zutreffend:
1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden?
2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a)
a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie
b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist.
3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet?
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern [#172578]
Datum
21. Dezember 2019 17:25
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet? Falls zutreffend: 1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden? 2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a) a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist. 3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172578 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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